Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Auf einen Blick
Kommunen, Kammern, Vereine und Stiftungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen durch investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Projektanträge für Vorhaben unterhalb 200.000 Euro Gesamtausgaben können bis zum 31.12.2026, 14:00 Uhr, eingereicht werden.
Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ein starkes Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Als Teil der Umsetzung des Europäischen Green Deals und der EFRE-Programmpriorität „Nachhaltiges NRW“ soll der Aufruf dazu beitragen, die negativen Folgen des Klimawandels wirksam zu begrenzen und die Klimaresilienz in Städten, Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu stärken. Die Landesregierung misst der Klimaanpassung dabei einen besonders hohen Stellenwert bei, denn gerade auf kommunaler Ebene müssen konkrete Antworten auf die zunehmenden Herausforderungen durch Hitze, Starkregen, Trockenheit oder Extremwetterereignisse gefunden werden.
Mit insgesamt rund 33 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und Landesmitteln unterstützt Nordrhein-Westfalen Projekte, die natürliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme widerstandsfähiger machen. Teilnahmeberechtigt sind Kommunen und ihre Zusammenschlüsse, Zweckverbände, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW.
Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen, die langfristig zur Reduktion von Klimarisiken beitragen – etwa zur Hitze- und Starkregenvorsorge, zum Umgang mit Trockenheit und UV-Strahlung oder zur Umsetzung naturbasierter Lösungen wie dem Schwammstadt-Prinzip. Ziel ist es, urbane und ländliche Räume so weiterzuentwickeln, dass sie klimawandelbedingten Belastungen besser standhalten, Schäden vermeiden und damit die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig sichern. Im Rahmen dieses Förderaufrufs werden nur Maßnahmen gefördert, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Miriam Franken
Daniela Haas
Peter Funken
Für allgemeine Fragen bieten wir montags von 10:00 bis 11:00 Uhr eine offene Sprechstunde an. Bitte melden Sie sich vorab hier an. Die Termine finden in Gruppen statt und dienen der Klärung grundlegender Anliegen. Individuelle Beratungen sind nur nach vorheriger Abstimmung und Beschreibung des projektspezifischen Anliegens möglich.
Hinweis
Die 1. Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“, in deren Rahmen Vorhaben mit Gesamtausgaben von maximal 200.000 Euro (netto) eingereicht werden können, endet am 31.12.2026 um 14:00 Uhr.
Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter klima.in.nrw@ptj.de.
Zum PortalWer wird gefördert?
Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen in NRW mit Gesamtausgaben bis 200.000 Euro. Dazu zählen insbesondere:
- Entsiegelung zugunsten von Grünflächen
- Begrünungsmaßnahmen (Dach-/Fassadenbegrünung, Baum- und Strauchpflanzungen) inkl. Regenwasserspeicherung
- Maßnahmen des Schwammstadtkonzepts wie Mulden, Rigolen, Gräben, Wasserspeicher
- Weitere Regenwasserspeicher- und Nutzungsanlagen (z. B. Retentionsflächen, Sickerteiche, Retentionstiefbeete)
- Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer)
- Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen
- Verschattungsmaßnahmen und UV-Schutz (z. B. Sonnensegel, außenliegender Sonnenschutz)
- Trinkwasserbereitstellungsanlagen (kostenlose Bereitstellung)
Hinweis zu Förderhöhen: Die Zuwendung muss mehr als 12.500 Euro (Gemeinden/Gemeindeverbände) bzw. 2.000 Euro (alle übrigen Antragstellenden) betragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für niederschwellige Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Ergänzend gelten folgende Voraussetzungen:
- Beitrag zur Klimaanpassung: Das Vorhaben muss klar zur Zielsetzung des Programms beitragen.
- Finanzielle Rahmenbedingungen: Gefördert werden Projekte unter 200.000 Euro netto; die Mindestzuwendung beträgt 12.500 Euro (Gemeinden/Gemeindeverbände) bzw. 2.000 Euro (alle anderen).
- Einhaltung von EU-Kriterien: Projekte müssen klima- und umweltpolitische EU-Standards erfüllen, den UN-Nachhaltigkeitszielen entsprechen und dürfen keine „erheblichen Umweltschäden“ verursachen (Art. 17 EU-Taxonomie).
- Ausschlüsse: Vorhaben, die primär der grünen Infrastruktur oder dem Naturtourismus dienen, sind nicht förderfähig – außer sie leisten vorrangig einen Klimaanpassungsbeitrag.
- Planungsleistungen: Bis zur Bewilligung dürfen nur Planungsleistungen nach HOAI (bis LP 6) beauftragt werden, sofern sie ab dem 1.1.2021 vergaberechtskonform beauftragt wurden.
- Projektlaufzeit: Sollte max. 24 Monate betragen; der Durchführungszeitraum endet am 30.06.2029.
- Nachhaltigkeit: Der Antrag muss darlegen, wie das Projekt nach Förderende weiterbetrieben und unterhalten wird (mit verbindlichen Nachweisen).
- Antragsbegrenzung: Je Kommune, Forschungs- und Bildungseinrichtung, Kammer, Verein oder Stiftung sind maximal zwei Anträge zulässig.
Anträge müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einfügen, wirksam zur Zielerreichung beitragen und ein angemessenes Verhältnis zwischen Fördersumme und Maßnahmenumfang aufweisen.
Bewertungskriterien:
Projekte werden u. a. bewertet nach:
- Qualität des konzeptionellen Ansatzes und der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit der Mittel, Modellcharakter, Übertragbarkeit
- Beitrag zu Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit
Inhaltliche Projektdarstellung:
Darzulegen sind insbesondere:
- Beitrag zur Lebensqualität
- Beitrag zur Klimafolgenanpassung
- Betroffenheit/Vulnerabilität der Zielgruppen oder des Raums
Ein reguläres Bewilligungsverfahren folgt der Antragseinreichung.
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Förderquote:
- 80 %: Nicht-wirtschaftlich tätige Einrichtungen
- 90 %: Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen (sofern beihilfefrei)
- Bis zu 50 %: Wirtschaftlich tätige Unternehmen (De-minimis-Beihilfe)
Die Antragstellung und das weitere Fördermanagement erfolgen über das Portal EFRE.NRW.Online
Die Prüfung der vollständigen Anträge auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) als bewilligende Stellen in der Reihenfolge des Eingangs.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
- Start der Fördermaßnahme: 24.11.2025
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 31.12.2026, 14:00 Uhr.
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 28. November 2025
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“, in deren Rahmen Vorhaben mit Gesamtausgaben von maximal 200.000 Euro (netto) eingereicht werden können, und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!
Offene Sprechstunde
Für allgemeine Anfragen und Beratungsbedarfe bieten wir eine offene Sprechstunde an. Diese findet jeden Montag von 10:00 bis 11:00 Uhr statt.
Bitte melden Sie sich hier im Vorfeld zur Beratung an. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Dokument und der Präsentation zur Informationsveranstaltung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf hier an.
Die Sprechstunden sind als Gruppentermine organisiert und dienen der Klärung grundlegender Anliegen. Individuelle Einzelfallberatungen können nur nach vorheriger Abstimmung des Bedarfs sowie einer genauen Beschreibung des projektspezifischen Anliegens vereinbart werden.
Individuelle Beratung
Neben den offenen Sprechstunden bieten wir – je nach Verfügbarkeit – auch individuelle Beratungsgespräche an. Diese dienen der Klärung spezifischer, projektbezogener Fragestellungen, die über allgemeine Informationen hinausgehen und sich nicht bereits anhand der bereitgestellten Materialien beantworten lassen.
Voraussetzung für die Buchung eines individuellen Termins ist daher eine konkrete Beschreibung Ihres Anliegens bzw. Beratungsbedarfs sowie klar formulierte Fragestellungen, die nicht bereits im FAQ-Dokument oder der Präsentation zur Informationsveranstaltung beantwortet wurden.