Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen

Geöffnete Hand mit moosbedeckter Kugel
© Shutterstock / Sansoen Saengsakaorat

Auf einen Blick


Wer:

KMU sowie große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitende) mit Sitz oder Niederlassung im Rheinischen Revier oder dem nördlichen Ruhrgebiet (JTF-Gebietskulisse)


Was:

Förderung von Investitionen zur Entwicklung digitaler, umweltfreundlicher und effizienter Technologien sowie in Biotechnologien


Wie:

einstufiges Antragsverfahren


Wann:

Projektskizzen können bis zum 01. Oktober 2024, 23:59 Uhr, eingereicht werden


Mit dem Förderaufruf "Produktives.NRW - Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen" fördert das Land NRW Ansiedlungen, Erweiterungen und Investitionen zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den Sektoren digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Mit der Förderung soll für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichen Potenzial geschaffen werden und eine Verringerung bzw. Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union erzielt werden.

Die Förderung dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 7 „Resiliente Kohleregionen“ und ist dem spezifischen Ziel „Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen“ zugeordnet. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 über die Förderrichtlinie "Produktive Investitionen in kritische Technologien (RL ProdInv)".

Zuwendungsempfangende sind kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen, die ein entsprechendes Vorhaben im Rheinischen Revier in der Städteregion Aachen, der kreisfreien Stadt Mönchengladbach, den Kreisen Düren und Heinsberg, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Kreis Neuss oder im nördlichen Ruhrgebiet in der kreisfreien Stadt Bottrop und den kreisangehörigen Städten Dorsten, Gladbeck und Marl umsetzen wollen (JTF-Gebietskulisse).

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Die Fördermaßnahme „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns

Kontakt

Inhaltliche Beratung

Rebecca Niemann
02461 61-84014

Dr. Kamran Karim
02461 61-84062

Förderrechtliche Fragen

Zur konkreten Antragstellung und zu förderrechtlichen Fragen berät Sie Ihre jeweils zuständige Bezirksregierung (siehe Beratungsformate).

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“ endet am 01. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Zum Portal

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Rheinischen Revier (Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss) oder nördlichem Ruhrgebiet (Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl).

Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die dort eine Niederlassung gründen wollen.

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen verursachen.

Infrastrukturvorhaben müssen so errichten werden, dass sie durch potenzielle langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.

Mit den Investitionen muss ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichen Potenzial für den EU-Binnenmarkt geschaffen werden oder die Investitionen müssen zu einer Verringerung oder Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union gemäß den Leitlinien zu einigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/795 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) der Europäischen Kommission vom 13. Mai 2024 (ABl. C, C/2024/3209, 13.05.2024)“ beitragen.

Wie wird gefördert?

Für die Zuwendung werden Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union gemäß Artikel 4 JTF-VO verwendet. Vorhaben können nur bewilligt werden, wenn in einem plausiblen Zeit- und Ausgabenplan dargelegt werden kann, dass der Abruf von mindestens einem Drittel der Zuwendung bis zum 30. September 2026 gewährleistet und das Vorhaben bis spätestens zum 31. Dezember 2029 vollständig abgeschlossen und abgerechnet ist.

Die Höhe der jeweiligen Zuwendung ist abhängig von der Unternehmensgröße und der gewählten beihilferechtlichen Grundlage und richtet sich ferner nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union,

  • insbesondere der Artikel 36, 38, 41 und 47 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung mit einer maximalen Förderquote von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • §2 der BKR-Bunderegelung Transformationstechnologien mit einer maximalen Förderquote von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • der De-minimis-Verordnung mit einer maximalen Förderquote von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,

sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen.


Änderungen durch die STEP-Verordnung

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Den Antragstellenden wird vorab der Antragsstellung hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Im Bewerbungsverfahren werden nur Anträge berücksichtigt, die vollständig und prüffähig eingereicht werden.

Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Bewilligungsverfahren an.
Sofern das Vorhaben genehmigungspflichtige Baumaßnahmen enthält, sind diese spätestens zwei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht oder binnen zwölf Monaten nach Bewilligung zur Antragstellung die erforderlichen Baugenehmigungen nicht erteilt, erlischt die Förderempfehlung.

  • Aufrufstart: 20. August 2024
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 01. Oktober 2024, 23:59 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 02. Dezember 2024, 23:59 Uhr
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 03. Februar 2025, 23:59 Uhr

EFRE/JTF RRL

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

Verordnung (EU) Nr.2021/1056

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 2023/2831

Verordnung (EU) Nr. 2024/795

STEP-Verordnung

 

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.

Beratungsformate

Sie interessieren sich für den „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail, Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!


Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.

Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

Rebecca Niemann

Dr. Kamran Karim


Förderrechtliche Fragen

Zur konkreten Antragstellung und zu förderrechtlichen Fragen berät Sie Ihre jeweils zuständige Bezirksregierung

Bezirksregierung Düsseldorf für das Rheinische Revier (ohne den Kreis Euskirchen)

Zejnulla Sinani
0211 475-2495

Sarah Menzel
0211 4755-232

Kira Herchner
0211 475-3166

Bezirksregierung Münster für das nördliche Ruhrgebiet (Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl)

Anja Farwick
0251 411-2458

Romy Sterthaus
0251 411-3971

EFRE.NRW.Online-Portal

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“ endet am 01. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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