Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Nordrhein-Westfalen fördert mit „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ klimaangepasste Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Stärkung der Klimaresilienz und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Die Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Unternehmen.NRW" teilt sich in der laufenden Einreichungsrunde in zwei unterschiedliche Aufrufverfahren auf:
- Verfahren 1 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) übersteigen.
- Verfahren 2 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben mit Gesamtausgaben von mindestens 200.000 Euro (netto).
Gefördert werden investive, naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften von KMU und kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere zur Minderung von Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überflutungen (ab 200.000 Euro netto).
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen (z. B. Wasserversorgungsunternehmen) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Vorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben unterhalb 200.000 Euro (netto) liegen.
Förderfähig sind naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen, einzeln oder kombiniert, wie Begrünungen (Dächer, Fassaden, Flächen), klimaresiliente Pflanzungen, Entsiegelung, Niederschlagswasserversickerung, Trinkwasserbrunnen zur Niederschlagswasserversickerung (z. B. Mulden-, Rigolen- oder Baumrigolen-Systeme) sowie Verschattungselemente.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Zur Maßnahmenseite (Verfahren 2, unter 200.000 Euro Gesamtausgaben)