Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Auf einen Blick
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und mittlere kommunale Unternehmen
Naturbasierte Maßnahmen an Liegenschaften und Gebäuden zur Anpassung an den Klimawandel
einstufiges Antragsverfahren
Projektanträge können bis zum 31.03.2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden
Der Klimawandel ist – das zeigen die Daten des Klimaatlas NRW sowie der kürzlich vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichte Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ – in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie eine Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.
Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus des Förderangebots, die mittels nachhaltiger und naturbasierter Lösungen langfristig eine Verminderung der Verletzlichkeit bzw. den Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und deren Liegenschaften an Klimawandelfolgen erreichen. Zielsetzung der Förderung ist es, der zukunftsfähigen und wettbewerbstauglichen Entwicklung der geförderten Unternehmen und damit auch der Gesamtwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und dem nachhaltigen Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen Vorschub zu leisten. Die Richtlinienförderung „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 2 (Nachhaltiges NRW) und trägt dort zum Spezifischen Ziel 7 „Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen“ bei.
Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Die fachliche/inhaltliche Beratung erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW:
Sebastian Schwedler
02461 61-84245
klima.in.nrw@fz-juelich.de
Peter Funken
02461 61-84027
klima.in.nrw@fz-juelich.de
Die fördertechnische Beratung erfolgt durch die Bezirksregierung Münster:
Karolin Forke
0251 411-4558
karolin.forke@brms.nrw.de
Hinweis
Die Antragseinreichung der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ endet am 31.03.2026 um 23:59 Uhr.
Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter klima.in.nrw@fz-juelich.de
Zum PortalWer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kleine und mittlere kommunale Unternehmen
und seinen Sitz oder seine Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen hat.
Eine genaue Übersicht über die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung (siehe Downloads).
Was wird gefördert?
Es werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gefördert, die einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten.
Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungsgefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Bei der Fördermaßnahme handelt es sich um ein einstufiges Verfahren. Anträge können ab dem 13. Januar 2025 gestellt werden. Die Antragstellung und das weitere Fördermanagement erfolgen über das Portal EFRE.NRW.Online.
Die Prüfung der vollständigen Anträge auf Förderfähigkeit erfolgt durch die Bezirksregierung Münster als bewilligende Stelle in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Prüfung der Förderwürdigkeit findet durch die Innovationsförderagentur.NRW beim Projektträger Jülich statt.
Eine Antragstellung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel letztmalig zum 31.03.2026 möglich.
- Start der Fördermaßnahme: 13.01.2025
- Ende der Antragseinreichung: 31.03.2026, 23:59 Uhr
Die Einreichung ist bis zum 31.03.2026, 23:59 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.
Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) an
Forschungszentrum Jülich GmbH
Innovationsförderagentur NRW
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich ETN
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: klima.in.nrw@fz-juelich.de. Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an klima.in.nrw@fz-juelich.de
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§23 und §44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate

Sie interessieren sich für „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!
Telefonische Beratung
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
klima.in.nrw@fz-juelich.de