Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Pakt für Informatik 2.0

Kinder an einem Tisch voller Laptops und Kabeln/elektronischem Zubehör
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Auf einen Blick


Wer:

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Förderung außerschulischer Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2025, 23:59 Uhr, eingereicht werden

Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ soll die Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 erreicht werden. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Auf diese Weise soll die Affinität von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem MINT-Bereich gesteigert werden, um langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Der Fachbegriff „außerschulischer Lernort“ meint, dass dessen Angebote explizit nicht curricular sind. Sie können die Umsetzung schulischer Lehrpläne unterstützen, sind jedoch nicht Teil dessen oder ersetzen diesen. Der Begriff meint explizit nicht den Ort, an dem diese Lernorte sind.

Der Förderaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Kathrin Remmertz
02461 61-2964

Tamara Gehlen
02461 61-84189

Lea Borcheld
05231 71-3477

Sarah Stephan
05231 71-3406

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ endet am 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Zum Portal
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Ergebnisse 2. Einreichungsrunde

In der zweiten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ vom 27. November 2023 bis zum 29. Februar 2024 wurden insgesamt 6 Beiträge zur Förderung empfohlen.

Wer wird gefördert?

Mit dem Projektaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ werden außerschulische Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen in regionalen Innovationsallianzen mit externen Expertinnen und Experten forciert. Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kommunen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Nicht gefördert wird die Einbringung von Infrastrukturen zur Digitalisierung an Schulen. Dementsprechend sind Sachausgaben zur Ertüchtigung des originären Schulbetriebes nicht förderfähig.

Die Begünstigten sollen mithilfe ihrer Netzwerkpartner außerschulische Konzepte ab Sekundarstufe 1 zur Förderung von Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Altersgruppen und Schulformen entwickeln sowie umsetzen. Externe Expertinnen und Experten sollen die Lernenden hierdurch an digitale Grundlagen des betrieblichen Alltags heranführen.

Eine Vernetzung mit dem regionalen Umfeld (u. a. Bildungseinrichtungen, außerschulischen Lernorten, Unternehmen, Wirtschafts- und Industrievertretenden, Freiberuflern und Sonstigen) ist zielführend, um die außerschulischen Konzepte mit einem breiten Partnernetzwerk entwerfen und durchführen zu können. Die Einbindung des geplanten Partnernetzwerkes ist in der Skizze detailliert zu erläutern.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Projektaufrufs sind Personalausgaben einschließlich der damit verbundenen Sach- und Gemeinausgaben förderfähig.

  • Die Höhe der förderfähigen Personalausgaben bemisst sich nach der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie.
  • Die Sach- und Gemeinausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von insgesamt 40% der förderfähigen Personalausgaben abgegolten.
  • Die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf maximal 200.000 Euro je Vorhaben oder je Beteiligtem an einem Verbundvorhaben begrenzt.
  • Projekte dürfen in der Regel für einen Durchführungszeitraum von bis zu 24 Monaten beantragt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.

Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

 

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung durch ein Gutachtergremium ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Die zu entwickelnden und durchzuführenden außerschulischen Konzepte sind themenoffen gestaltet, müssen jedoch die Schwerpunkte „Programmieren“ und „Algorithmen“ , angelehnt an die sechste Spalte des Medienkompetenzrahmen.NRW „Problemlösen und Modellieren“ , inhaltlich abdecken.

Weitere Informationen zum Medienkompetenzrahmen NRW finden Sie hier.

Für die Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ liegen Teilnahmevoraussetzungen vor:

  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
  • Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn, diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen verursachen.
  • Die entwickelten und durchgeführten außerschulischen Konzepte bilden das Fundament, um Schülerinnen und Schüler für die anwendungsbezogene Informatik zu begeistern. Die Konzepte müssen den Schwerpunkten „Programmieren“ und „Algorithmen“, gemäß der sechsten Spalte des Medienkompetenzrahmen NRW, zugeordnet werden. Die thematische Adressierung von „Künstlicher Intelligenz (KI)“ als zukunftsrelevanes Querschnittsthema ist optional möglich. Die weitere inhaltliche Ausgestaltung ist themenoffen.
  • Es ist eine Skizze einzureichen, in welcher das zu fördernde Konzept anhand detaillierter Arbeitsschritte, den Meilensteinen, Ausgaben und der Finanzierung darzulegen ist. In der Skizze ist auszuführen, welche Maßnahmen mit den externen Expertinnen und Experten des Partnernetzwerkes im Rahmen der außerschulischen Konzepte durchgeführt werden.
  • In der Projektskizze ist darzulegen, wie das Projektvorhaben auch langfristig nach Ablauf der Förderung weitergeführt und aufrechterhalten werden kann.
  • Eine Vernetzung mit dem regionalen Umfeld (u. a. Bildungseinrichtungen, außerschulischen Lernorten, Unternehmen, Wirtschafts- und Industrievertretenden, Freiberuflern und Sonstigen) ist erforderlich, um die außerschulischen Konzepte zusammen mit einem breiten Partnernetzwerk entwerfen und erfolgreich durchführen zu können. Die Einbindung bestehender bzw. zu erweiternder Partnernetzwerke ist in der Skizze detailliert zu erläutern.
  • Sofern diese bereits vorliegen, sind Interessenbekundungen von Beteiligten eines bestehenden Netzwerkes oder von potentiellen Partnerinnen und Partnern, vorzugsweise auch von Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorten, der Skizze beizufügen. Unabhängig hiervon sind von allen Antragstellenden Stufenpläne, sowohl zur geplanten Ausgestaltung und Erweiterung des potentiellen Partnernetzwerkes als auch zur Akquise (weiterer) Bildungseinrichtungen und außerschulischer Lernorte, als Bestandteil der Skizze auszufertigen und einzureichen.
  • Die Vorhaben sind ausschließlich im nichtwirtschaftlichen Bereich durchzuführen, siehe Anlage 4.6.
  • Aufrufstart des dritten Aufrufs: Freitag, 22. November 2024
  • Einreichungsfrist des dritten Aufrufs: Freitag, 28. Februar 2025, 23:59 Uhr

EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) 2023/2831

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

 

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Der erste Aufruf der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (14. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023) wurden insgesamt 25 Skizzen von 39 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Mai 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der ersten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“

Fr. Dr. Hunecke SCHULEWIRTSCHAFT NRW c/o Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V.
Hr.   Funke Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fr.  Prof. Dr. Temmen Universität Paderborn
Fr.   Kemp Sana Kliniken AG
Fr.   Hein matrix GmbH & Co. KG
Hr. Dr. Hecker Fraunhofer IAIS
Hr.   Tefzger IHK NRW e.V.

Der zweite Aufruf der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der zweiten Einreichungsrunde (27. November 2023 bis 29. Februar 2024) wurden insgesamt 26 Skizzen von 41 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Juni 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der zweiten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung des zweiten Förderaufrufs der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“

Fr. Dr. Hunecke SCHULEWIRTSCHAFT NRW c/o Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V.
Hr.   Funke Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fr.  Prof. Dr. Temmen Universität Paderborn
Fr.   Kemp Sana Kliniken AG
Fr.   Tefzger Industrie- und Handelskammer NRW e.V.
Fr.   Timmer Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Hr.   Vinnemeier Hochschule Bielefeld
Hr.   Leimbach Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
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Telefonische Sprechstunde

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Schriftliche Beratung

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Informationsveranstaltungen

05.12.2024 Pakt für Informatik 2.0

Infoveranstaltung
Pakt für Informatik 2.0

digital

05.12.2024 10:00 Uhr - 05.12.2025 11:00 Uhr

Am Donnerstag, 05.12.2024, findet um 10:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“  statt.

 

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Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ endet am 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.

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