REGIONALE Bergisches RheinLand - Das Beste aus zwei Welten -
Auf einen Blick
KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunen (außer bei Maßnahme 1.2 Forschungsinfrastruktur), kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Forschung und Innovation (F&I), Demonstrationsvorhaben zur Umsetzung intelligenter Energiesysteme auf Quartiersebene, Maßnahmen zur Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Aufbau einer Circular Economy
zweistufiges Antragsverfahren
Start der nächsten Einreichungsrunde: Dezember 2024
Seit 25 Jahren verfügt Nordrhein-Westfalen mit dem Instrument der REGIONALEn über einen bundesweit einzigartigen Ansatz zur Förderung regionalisierter Strukturpolitik. Die REGIONALEn gestalten den Strukturwandel in den adressierten Regionen entsprechend deren spezifischen Stärken und Herausforderungen. Über einen regionalen Qualifizierungsprozess entwickeln sie gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren vor Ort, wie Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Privaten, themenübergreifende, integrierte Strategien und Projekte für Zukunftsfragen.
Aufgrund der besonderen strukturpolitischen Bedeutung der REGIONALEn für Nordrhein-Westfalen wird mit der REGIONALE 2025 ein Zugang zu EU-Mitteln aus dem EFRE 2021-2027 ermöglicht. Die Förderung trägt zu dem Spezifischen Ziel 1, „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortgeschrittener Technologien“ , dem Spezifischen Ziel 6, „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ , dem Spezifischen Ziel 7, „Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen“ sowie dem Spezifischen Ziel 8, „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ bei.
Die REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand verfolgt unter dem Leitmotiv „Das Beste aus beiden Welten“ das Ziel, dass diese eher ländlich geprägte Region an der Schnittstelle zu den Agglomerationen am Rhein und zum Bergischen Städtedreieck eine eigenständige Entwicklung nehmen kann, die im Kern auf den eigenen, endogenen Potenzialen fußt. Wirtschaftsstrukturell prägend sind dabei starke kleine und mittlere Unternehmen, eingebettet in eine attraktive Naturlandschaft.
Die Förderbekanntmachung ist programmatisch ausgerichtet auf
- die „Konversion und Weiternutzung der Bestände“ sowie
- die „kreislauforientierte Nutzung der regionalen Ressourcen“.
Auf Grundlage des vor Ort vorhandenen Ressourcenpotenzials sollen auf Grundlage des vorhandenen Ressourcenpotenzials im Dialog mit der Wissenschaft, der Wirtschaft und weiteren Akteurinnen und Akteuren modellhafte Lösungen für eine regionalorientierte, ressourcenschonende Wirtschaftsweise und die Entwicklung von innovativen Wertschöpfungsketten von Produkten aus regionalen, nachwachsenden Rohstoffen umgesetzt werden. Dabei stehen die Themenfelder ressourcenschonendes Bauen, zirkuläre Wertschöpfung, dezentrale Energiesysteme, nachhaltiges Wassermanagement, grüner Wasserstoff und regionale Lebensmittel im Vordergrund. Das Bergische Rheinland will damit einen aktiven Beitrag zur Ressourcenwende und zu den Klimaschutzzielen von Bund und Land leisten.
Die REGIONALE BergischesRheinLand wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sowie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Die fördertechnische Beratung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln:
Susanne Pauk
0221 147 3111
susanne.pauk@brk.nrw.de
Laura Urmersbach
0221 147 2874
laura.urmersbach@brk.nrw.de
Die fachliche/inhaltliche Beratung erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW und die REGIONALE 2025 Agentur Bergisches Rheinland:
Pia Ruhrig (IN.NRW)
02461 61-84020
kontakt.in.nrw@fz-juelich.de
Thomas Kemme (REGIONALE 2025 Agentur Bergisches RheinLand)
02202 235658 2
kemme@regionale2025.de
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die dritte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „REGIONALE Bergisches RheinLand“ am 01. September 2024 um 23:59 Uhr geendet ist.
Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Dezember 2024.
Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen (außer beim Spezifischen Ziel 1, Maßnahme 2; s. Förderbekanntmachung), kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Was wird gefördert?
Es werden Projektideen gefördert, die mindestens eine der nachfolgenden Zielsetzungen verfolgen:
- Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen im Bergischen Rheinland
- Entwicklung von Demonstrationsvorhaben zur Umsetzung intelligenter Energiesysteme auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung der regionalen Energieerzeugungspotenziale
- Umsetzung konkreter Maßnahmen der Klimafolgenanpassung auf lokaler und regionaler Ebene unter Berücksichtigung der regionalen Klimawandelvorsorgestrategie
- Entwicklung innovativer Ansätze zu Wieder- und Weiterverwendung, Reparatur, Remanufacturing und Recycling sowie Produktdesign-Ansätze und neuer Geschäftsmodelle, die zur Ressourcenschonung und zum Aufbau einer Circular Economy beitragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Die Antragstellung im Rahmen der REGIONALEN 2025 erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der in der Förderbekanntmachung genannten Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Unterlagen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.
Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.
Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung nur projektbezogene Verträge über Planungsleistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bis einschließlich Leistungsphase 6 geschlossen werden.
Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die Innovationsförderagentur NRW über das Ergebnis der Sitzung informiert.
Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihr Name und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.
Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Bezirksregierung Köln.
- Aufrufstart: Donnerstag, 06. Juli 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 01. September 2023
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 01. März 2024
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 02. September 2024
- Einreichungsfrist 4. Einreichungsrunde: 01. März 2025
- Einreichungsfrist 5. Einreichungsrunde: 01. September 2025
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für die REGIONALE Bergisches RheinLand und haben weitere Fragen? Füllen Sie gerne unser Beratungsformular aus, ordnen Sie sich dabei einem Themenschwerpunkt zu und senden Sie das Beratungsformular an kontakt.in.nrw@fz-juelich.de. Die zuständige Ansprechperson nimmt dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf.
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: kontakt.in.nrw@fz-juelich.de.