Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Circular Economy - CircularCities.NRW

Schwebender Kreis aus Pfeilen über einer Wiese in dessen Zentrum eine Stadt abgebildet ist.
© petrmalinak/Shutterstock

Auf einen Blick


Wer:

KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Aufrufstart: 8. Januar 2024 | 1. Einreichungsfrist: 17. Mai 2024, 16 Uhr


Eine Transition von Städten in Richtung Zirkularität ist nicht nur Voraussetzung für Klima- und Ressourcenschutz, sondern geht auch mit ökonomischen Chancen einher. So kann lokale bzw. regionale Wertschöpfung erhöht werden, wenn Stoffkreisläufe geschlossen und weniger Rohstoffe und Materialien importiert werden müssen. Zudem können Innovationsvorhaben im Bereich der zirkulären Wirtschaft und damit einhergehende neue Geschäftsmodelle und Kooperationen zur Erhöhung von Wertschöpfung und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Damit Städte diese ökologischen und ökonomischen Potentiale erschließen können, bedarf es neuer Ansätze zur Ressourcenschonung, die über bereits etablierte zirkuläre Strukturen insbesondere im Abfall- und Wassersektor hinausgehen. So sind für Fortschritte im Bereich der Abfallvermeidung bzw. der Wiederverwendung von Produkten und Materialien oftmals neue Organisationsformen, Geschäftsmodelle, Kooperationen und technische sowie soziale Innovationen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Aufruf „Circular Economy - CircularCities.NRW“ Gemeinden und Kreise (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen dabei, entsprechende innovative Maßnahmen für den Übergang zu einer Circular Economy in umfassender Weise umzusetzen.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Kommunen und kommunalen Zweckverbänden, kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kammern, Vereinen und Stiftungen. An jedem Verbundvorhaben muss mindestens eine Kommune beteiligt sein.

Die Maßnahme ist im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 dem Spezifischen Ziel „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ und hier der Maßnahme Circular Economy zugeordnet. Der Wettbewerb ist mit einem Fördervolumen von rund 27 Mio. Euro aus EU- und Landesmittel ausgestattet. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien über ein unabhängiges Auswahlgremium. Der Wettbewerb startet am 8. Januar 2024. Es sind zwei Einreichungsrunden in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen.

Die Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Tim Giele
02461 61-84069

Lena Marie Prinz
02461 61-84056

 

Hinweis

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Projektskizze die nachfolgenden Dokumente:

 Alle Unterlagen

Die Einreichung ist bis zum 17. Mai 2024, 16 Uhr über das IN.NRW-Einreichportal möglich. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zum Portal

Wer wird gefördert?

  • Teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Kommune in Nordrhein-Westfalen hat, in der das Projekt durchgeführt wird. In Ausnahmefällen sind auch Akteure antragsberechtigt, wenn sie ihren Sitz bzw. Niederlassungen an anderen Orten in der Europäischen Union haben, ihre Mitwirkung am Projekt sich aber maßgeblich auf die Steigerung von Zirkularität in der Kommune auswirkt, in der das Projekt durchgeführt wird.
  • Großunternehmen sowie freiberuflich tätige Personen sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
  • Die Projektvorhaben dürfen nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten gemeinsam durchgeführt werden. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um eine Kommune aus Nordrhein-Westfalen handeln.

 

Was wird gefördert?

Der Aufruf zielt auf die Förderung umfassender innovativer Ansätze in Kommunen für den Übergang in eine Circular Economy hin. In den geförderten Projekten sollen Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung sowie Reparatur durchgeführt werden. Zudem sollen Kooperationen von Unternehmen zur Schließung von Stoffkreisläufen (z. B. industrielle Symbiose) und zirkuläre bzw. ressourcenschonende Geschäftsmodelle gefördert werden. Alle in einem Projekt durchgeführten Maßnahmen sind so zu verknüpfen, dass die geförderten Projekte den Übergang in eine Circular Economy in der Stadtgesellschaft als Ganzes unterstützen.

 Es werden Maßnahmen aus folgenden Themenbereichen gefördert:

  • Themenbereich 1: Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 2: Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 3: Einstellung einer/eines Circular-Economy-Beauftragten
  • Themenbereich 4: Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

 
Um einen möglichst starken transformativen Effekt auf den Wandel der jeweiligen Kommunen in Richtung Ressourcenschonung und Zirkularität zu erzielen, sollten die geförderten Projekte jeweils eine möglichst breite Anzahl an Maßnahmen beinhalten (Maßnahmenbündel). Mindestens müssen in einem geförderten Projekt jedoch zwei Maßnahmen durchgeführt werden, davon mindestens eine Maßnahme aus den Themenbereichen 1 oder 2 und eine weitere Maßnahme aus dem Themenbereich 4.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Pro Konsortialpartner muss die Fördersumme mehr als 25.000 EUR betragen (Bagatellgrenze). Die auf jede beteiligte Kommune entfallenden Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 EUR betragen.

Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahmen "Circular Economy - CircularCities.NRW" erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.

Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

  • Aufrufstart: 8. Januar 2024
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 17. Mai 2024, 16 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 3. Januar 2025, 16 Uhr

EFRE/JTF RRL

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2023


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für „Circular Economy - CircularCities.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!


Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an: Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  •  Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

 

Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

IN.NRW-Einreichportal

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Projektskizze die nachfolgenden Dokumente:

 Alle Unterlagen

Die Einreichung ist bis zum 17. Mai 2024, 16 Uhr über das IN.NRW-Einreichportal möglich. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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