Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Start-up Fokuszentren.NRW

©EFRE/JTF NRW

Auf einen Blick


Wer:

Hochschulen


Was:

Förderung von Hochschul-Fokuszentren mit Gründungsbezug


Wie:

einstufiges Antragsverfahren


Wann:

Einreichungsfrist: 09. Dezember 2024


Der Förderaufruf „Start-up Fokuszentren.NRW“ fördert thematisch Hochschulen bei der Verbesserung von Voraussetzungen von Gründungen aus Hochschulen. Diese nachhaltige Veränderung von Rahmenbedingungen soll zu besser vorbereiteten und mehr Gründungen aus Hochschulen führen.

Hochschulen können sich für die Förderung eines von drei möglichen „Start-up Fokuszentren“ bewerben. Die thematischen Schwerpunkte der drei "Start-up Fokuszentren" sind:

  • Gründungen von Akademikerinnen
  • Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft
  • Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI/AI).

 

Der Förderaufruf „Start-up Fokuszentren.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Fachlich:

Dr. Thomas Großmann
030 20199-3379

Dr. Hendrik Vollrath
02461 61-3347

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde des Förderaufrufs „Start-up Fokuszentren.NRW“ endet am 09.12.2024 um 16:00 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Zum Portal

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfale im Sinne von § 1 (2) des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und nach dem HG NRW staatlich anerkannte Hochschulen.

Was wird gefördert?

Konkrete Ziele der Maßnahme „Start-up Fokuszentren.NRW“ sind die Verbesserung von Voraussetzungen von Gründungen aus Hochschulen. Diese nachhaltige Veränderung hochschulinterner Rahmenbedingungen soll zu besser vorbereiteten und mehr Gründungen aus Hochschulen führen.

Hochschulen können sich für die Förderung eines von drei möglichen „Start-up Fokuszentren“ bewerben. Die thematischen Schwerpunkte der drei "Start-up Fokuszentren" sind:

  • Gründungen von Akademikerinnen.
  • Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI/AI).

Ein „Start-up Fokuszentrum“ ist kein Forschungszentrum; die Generierung, Verteilung und Nutzung anwendungsorientierten Wissens und Know-hows durch Mitglieder der Hochschule für Zwecke der Gründungsunterstützung innerhalb der Hochschule stehen im Zentrum.
Die "Start-up Fokuszentren" sind als kooperative und unterstützende Angebote an die Hochschulen in NRW zu verstehen. Der Anwendungsbezug der Tätigkeiten soll einerseits in „Train the Trainer“ Angebote zur Unterstützung der Coaches in den Hochschulen und andererseits in die Beratung von Gründerinnen und Gründern münden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in Hochschulen in Form einer Anteilfinanzierung in der Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gewährt. Darüber hinaus ist von der antragstellenden Hochschule ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen. Geldwerte Sachleistungen (sogenannte In-Kind-Leistungen) können nicht zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Jahr und in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Dem Förderaufruf „Start-up Fokuszentren.NRW“ liegt ein einstufiges Antragsverfahren zugrunde. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das EFRE.NRW.Online-Portal abgewickelt.

Auf Grundlage der Antragsunterlagen schlägt ein unabhängiger Begutachtungsausschuss eine Auswahl von förderwürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Aufrufstart: 30.09.2024
  • Einreichungsfrist: 09.12.2024

 

Die Einreichung ist bis zum 09.12.2024, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download

Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.

 

Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigen im Original per Post an:

 

Forschungszentrum Jülich GmbH

Innovationsförderagentur NRW

Projektträger Jülich

Geschäftsbereich TRI

Wilhelm-Johnen-Straße

52425 Jülich

 

oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an:

Projektanträge, die später eingereicht werden,  können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

EFRE/JTF RRL 2021-2027

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Beratungsformate

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Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
 

Einreichen

Die nächste Einreichungsrunde des Förderaufrufs „Start-up Fokuszentren.NRW“ endet am 09.12.2024 um 16:00 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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