Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Regio.NRW – Transformation

abstraktes Symbolbild Regionale Vernetzung
©Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

Auf einen Blick


Wer:

KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Stärkung der nordrhein-westfälischen Regionen durch Unterstützung regionaler Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Start der nächsten Einreichungsrunde: 31. Oktober 2024


Nordrhein-Westfalen ist ein Land der regionalen Vielfalt. Jede Region ist von ihren eigenen Stärken, Herausforderungen und Potenzialen gekennzeichnet. Damit diese Stärken und Potenziale zur Geltung kommen, wird NRW von der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Im Zuge des aktuellen EFRE-Förderprogramms startet der Aufruf „Regio.NRW – Transformation“. Der Projektaufruf ist ein Instrument, um die Regionen beim Ausbau und der Weiterentwicklung ihrer Stärken zu unterstützen. Mit dem Aufruf sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Der Förderaufruf „Regio.NRW – Transformation“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr

Dana Moritz
02461 61-84109

Taner Akkayali
02461 61-84094

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Förderbekanntmachung der Maßnahme „Regio.NRW — Transformation“ derzeit überarbeitet wird. „Regio.NRW — Transformation“ startet voraussichtlich im November 2024 in die zweite Einreichungsrunde.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

©Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

Ergebnisse 1. Einreichungsrunde

In der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ vom 12. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 wurden insgesamt 33 Beiträge zur Förderung empfohlen.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich an kommunale Einrichtungen wie kommunale und regionale Wirtschaftsförderungen und Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Stiftungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein.

Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Grundsätzlich müssen sich die vorgelegten Projektideen auf Regionen in Nordrhein-Westfalen beziehen, die eine Mindestgröße von drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ von einer Million Einwohnern aufweisen. Eine Überschneidung von Regionen ist bei unterschiedlichen Projektideen zulässig.

In der Projektskizze soll dargelegt werden, inwiefern sich das Projekt auf die oben beschriebene regionale Raumkulisse bezieht und seine Wirkung auf diese Region entfaltet.

Durch eine projektbezogene regionalwirtschaftliche Analyse ist darzulegen, inwiefern das Projekt vor dem Hintergrund der spezifischen Stärken und Herausforderungen der Region zur regionalen Standortentwicklung beiträgt. Anhand einer regionalen Stakeholder-Analyse ist die Einbindung der relevanten regionalen Akteure und Stakeholder darzustellen.

Idealerweise sollten Projekte aus einer bestehenden regionalen Entwicklungsstrategie hergeleitet werden und die Entwicklungsziele des Projekts klar formuliert sein. Dabei ist jedoch keine Erarbeitung eines zusätzlichen, projektunabhängigen regionalen Handlungskonzepts erforderlich.

Wie wird gefördert?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Skizzen- und ein Bewilligungsverfahren. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis von Auswahlkriterien hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit und gesellschaftlichen Relevanz sowie in förderrechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft und bewertet. Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich nach der Sitzung des Gutachtergremiums das Bewilligungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung an.

Die erste Einreichungsrunde des Förderaufrufs startet am 02.11.2022. Projektskizzen können bis zum 31.01.2023 eingereicht werden. Anschließend werden die Projektskizzen im Rahmen der Bewertungsphase auf die Passung zum Förderaufruf und die Effekte auf die Wettbewerbskriterien geprüft. An die Bewertungsphase anknüpfend findet voraussichtlich im Mai 2023 die Gutachtersitzung statt, in deren Zuge Projekte für eine Förderung empfohlen werden. Für die ausgewählten Vorhaben stehen EFRE- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro zur Verfügung.

Um eine regionale Wirksamkeit sicherzustellen, sollen die Projekte sich hinsichtlich ihrer Raumkulisse auf eine Region von mindestens drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ mindestens einer Million Einwohnern in Nordrhein-Westfalen beziehen. Flexible Raumkulissen und Überschneidungen von Regionen bei unterschiedlichen Projekten sind möglich. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.

Der Förderaufruf „Regio.NRW – Transformation“ sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Die Einreichung erfolgt online.

 Wichtige Termine

  • Aufrufstart: 31. Oktober 2024
  • Einreichungsfrist: 31. Januar 2025

EFRE/JTF RRL 2021-2027

recht.nrw.de

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

MBI. NRW, Ausgabe 2022 Nr. 27


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Regio.NRW – Transformation“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (03. November 2022 bis 31. Januar 2023) wurden insgesamt 64 Skizzen von 262 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Juni 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Regio.NRW – Transformation

Fr.   Zeumer Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen 
Hr. Dr. Kuder Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Hr. Dr. Markus Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fr. Prof. Dr. Hellmanzik TU Dortmund
Hr. Prof. Dr. Danielzyk Leibnitz Universität Hannover
Hr.   Bison VWE NRW e. V. und Wirtschaftsförderung Dormagen

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

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Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 bis 15:00 Uhr


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 
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Informationsveranstaltungen

Die Unterlagen zu den erfolgten Informationsveranstaltungen finden Sie unter Downloads.
Weitere Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant, da der Aufruf inzwischen geschlossen wurde.

IN.NRW-Einreichportal

Bitte beachten Sie, dass die Förderbekanntmachung der Maßnahme „Regio.NRW — Transformation“ derzeit überarbeitet wird. „Regio.NRW — Transformation“ startet voraussichtlich im November 2024 in die zweite Einreichungsrunde.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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