Start-up Center.NRW
Auf einen Blick
Hochschulen
Auf- und Ausbau des Gründungsgeschehens an Hochschulen
einstufiges Antragsverfahren
Einreichungsfrist: 09. Dezember 2024
Der Förderaufruf „Start-up Center.NRW“ fördert Hochschulen bei der Erschließung von Gründungspotenzialen, der Vorbereitung von Gründungen und dem Ausbau einer nachhaltigen Gründungskultur mit dem Ziel, die Qualität und die Anzahl von Gründungen aus Hochschulen zu steigern sowie die Rolle von Hochschulen in regionalen Start-up Ökosystemen als Quelle innovativer Gründungen dauerhaft zu stärken.
Der Förderaufruf „Start-up Center.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Fachlich:
Dr. Thomas Großmann
030 20199-3379
Dr. Hendrik Vollrath
02461 61-3347
Hinweis
Die Einreichungsrunde des Förderaufrufs „Start-up Center.NRW“ endet am 09.12.2024 um 16:00 Uhr.
Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.
Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: start-up-center.in.nrw@fz-juelich.de
Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: start-up-center.in.nrw@fz-juelich.de
Zum PortalWer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfale im Sinne von § 1 (2) des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und nach dem HG NRW staatlich anerkannte Hochschulen, die bisher noch keine Förderung aus EFRE-, Bundes-, oder Landesmitteln für den Aufbau eines „Exzellenz Start-up Center“ erhalten haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Erschließung von Gründungspotenzialen innerhalb der Hochschule, die Unterstützung der Vorbereitung von Gründungen innerhalb der Hochschule und der Ausbau einer nachhaltigen Gründungskultur innerhalb der Hochschule. Adressaten der geförderten hochschulinternen Aktivitäten sind Fakultäten und Fachbereiche, Transfer und Verwaltung, Forschende, Studierende und Beschäftigte. Durch geeignete Aktivtäten sollen Gründungsunterstützung und Gründungskultur in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung integriert und der Wandel hin zur gründungsfreundlichen Organisation verstärkt werden. Damit sollen die Voraussetzungen von Gründungen aus Hochschulen verbessert werden. Diese nachhaltige Veränderung hochschulinterner Rahmenbedingungen soll zu besser vorbereiteten und mehr Gründungen aus Hochschulen führen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in Hochschulen in Form einer Anteilfinanzierung in der Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gewährt. Darüber hinaus ist von der antragstellenden Hochschule ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu tragen. Geldwerte Sachleistungen (sogenannte In-Kind-Leistungen) können nicht zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Jahr bzw. 1,5 Mio. Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Die Verstetigung von Aufgaben, Stellen, Finanzierung, organisatorischer Verankerung und Governance nach Projektende aus hochschuleigenen Mitteln ist darzulegen.
Dem Förderaufruf „Start-up Center.NRW“ liegt ein einstufiges Antragsverfahren zugrunde. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das EFRE.NRW.Online-Portal abgewickelt.
Auf Grundlage der Antragsunterlagen schlägt ein unabhängiger Begutachtungsausschuss eine Auswahl von förderwürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Aufrufstart: 30.09.2024
- Einreichungsfrist: 09.12.2024
Die Einreichung ist bis zum 09.12.2024, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.
Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigen im Original per Post an:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Innovationsförderagentur NRW
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich TRI
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: start-up-center.in.nrw@fz-juelich.de
Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: start-up-center.in.nrw@fz-juelich.de
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „Start-up Center.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf!
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
start-up-center.in.nrw@fz-juelich.de