Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Start-up Transfer.NRW

©2016 Rawpixel.com/Shutterstock

Auf einen Blick


Wer:

Forschungs- und Bildungseinrichtungen


Was:

Themenoffene marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung von Unternehmensgründungen


Wie:

einstufiges Antragsverfahren


Wann:

Projektanträge können bis zum 31.01.2025, 16:00 Uhr, eingereicht werden.


Wissensbasierte, innovative Unternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze, tragen durch den Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis zum Strukturwandel bei und verbessern damit nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Kontext innovativen Start-ups zu.

Um das Gründungspotenzial in Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der Breite zu mobilisieren, unterstützt der Förderwettbewerb Start-up Transfer.NRW Gründungswillige aus Wissenschaft und Forschung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung.

Der Förderaufruf „Start-up Transfer.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Fachlich:

Dr. Hendrik Vollrath
02461 61-3347

Tim Kutscheidt
02461 61-9755

Björn Poschmann
02461 61-9062

Administrativ, Betriebswirtschaftlich:

Lars Frings
02461 61-8717

Hinweis

Die Einreichung ist bis zum 31.01.2025, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.

Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.

Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an:

Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Zum Portal

Ergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der bisherigen Einreichungsrunden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte und Begünstigte sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW, an denen die Gründer und Gründerinnen zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt werden bzw. sind. Auf Basis der Geschäftsidee darf vor dem Durchführungszeitraum noch kein Unternehmen gegründet worden sein. Darunter fallen auch Vorrats- und Mantelgesellschaften, Unternehmen, die die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind. Bitte beachten Sie, dass mit dem Förderprogramm auch keine Diversifizierung bestehender Unternehmen durch eine weitere Gründung vorgesehen ist. Dies umfasst auch Unternehmen, die durch eine Spaltung gemäß § 123 Umwandlungsgesetz gegründet werden. 

Was wird gefördert?

Ziel der Fördermaßnahme ist es, gründungswilligen Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, ihre innovativen Ideen mit hohem Anwendungspotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept zur Marktreife zu führen. Der Fördermaßnahme liegt ein umfassendes Innovationsverständnis zugrunde, dessen Fokus auf wissensintensiven Gründungen liegt. Diese können sowohl innovative Dienstleistungen und technologieorientierte Gründungsvorhaben umfassen als auch solche, die soziale Innovationen adressieren.

Die Maßnahme fördert themenoffen die marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping) mit hohem Marktpotenzial. Ziel ist es, Gründungswillige bei den Tätigkeiten zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung zu unterstützen wie etwa der Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase. Ebenfalls wird ein verpflichtendes, projektbegleitendes Coaching gefördert.

Gefördert werden Vorhaben, die den Forschungskategorien industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Wie wird gefördert?

Pro Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von maximal 270.000,00 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Die Antragstellenden erklären sich bereit, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen.

Die Forschungs- und Bildungseinrichtungen stellen den Gründerinnen und Gründern Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung und benennen eine Mentorin oder einen Mentor. Die Mentorin bzw. der Mentor unterstützen beim Aufbau von Business-Know-how und dem Marktzugang sowie der Weiterentwicklung des Businessplans.

Die Gründungswilligen müssen über einen akademischen Abschluss verfügen. Bei Teams bestehend aus mehr als zwei Mitgliedern kann zusätzlich eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder eine technisch-wissenschaftliche Fachkraft ohne akademischen Abschluss gefördert werden.

Der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“ liegt ein einstufiges Antragsverfahren zugrunde. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das EFRE.NRW.Online-Portal abgewickelt.

Auf Grundlage der Antragsunterlagen und ggf. der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch die Gründerinnen und Gründer bzw. der Gründerteams schlägt ein unabhängiger Begutachtungsausschuss eine Auswahl von förderwürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.

Nicht positiv beschiedene Vorhaben können sich ggf. in der nächsten Förderrunde noch einmal bewerben.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach ca. 12 Monaten werden die Gründerinnen und Gründer eingeladen, um vor dem Begutachtungsausschuss den Stand ihrer Gründungsvorhaben und -aktivitäten zu präsentieren.

  • Aufrufstart: 12. Dezember 2022
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 31. Januar 2023
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 31. Juli 2023
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 31. Januar 2024
  • Einreichungsfrist 4. Einreichungsrunde: 31. Juli 2024
  • Einreichungsfrist 5. Einreichungsrunde: 31. Januar 2025

 

Die Einreichung ist bis zum 31. Januar 2025, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download

Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.

 

Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigen im Original per Post an:

 

Forschungszentrum Jülich GmbH

Innovationsförderagentur NRW

Projektträger Jülich

Geschäftsbereich TRI

Wilhelm-Johnen-Straße

52425 Jülich

 

oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an:

Projektanträge, die später eingereicht werden,  können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde wurden insgesamt 14 Projektanträge von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der ersten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“

Hr. Dr. Beltrop E-Lyte Innovations GmbH
Hr. Dr. Garnier EINHUNDERT Energie GmbH
Hr. Dr. Heise NRW.BANK
Hr. Dr. Holtkamp Pulsar Photonics GmbH
Hr.   Kaczmarek MotionMiners GmbH
Hr. Dr. Kensy b.fab GmbH
Hr. Dr. Kückelhaus High-Tech Gründerfonds
Hr.   Lehnen Laser Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH
Hr.   Milicevic Unchained Robotics GmbH
Fr. Prof. Peters umaversum reproductive health GmbH
Fr. Dr. Rötger Carpegen GmbH

Die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der zweiten Einreichungsrunde wurden insgesamt 11 Projektanträge von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der zweiten Einreichungsrunde finden Sie hier

Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses der zweiten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“

Fr. Dr. Bariz  High-Tech Gründerfonds Management GmbH
Hr. Dr. Beltrop E-Lyte Innovations GmbH
Hr. Dr. Garnier EINHUNDERT Energie GmbH
Hr. Dr. Heise NRW.BANK
Hr. Dr. Holtkamp Pulsar Photonics GmbH
Hr. Dr. Kensy b.fab GmbH
Hr.   Lehnen Laser Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH

Die dritte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der dritten Einreichungsrunde wurden insgesamt 8 Projektanträge von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der dritten Einreichungsrunde finden Sie hier

Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses der dritten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“

Hr. Dr. Beltrop E-Lyte Innovations GmbH
Hr. Dr. Garnier EINHUNDERT Energie GmbH
Hr. Dr. Heise NRW.Bank
Hr. Dr. Holtkamp Pulsar Photonics GmbH
Hr.   Kaczmarek  MotionMiners GmbH
Hr. Dr. Kensy b.fab GmbH
Hr.  Dr. Kückelhaus  High-Tech Gründerfonds
Hr.   Lehnen Laser Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH
Hr.   Milicevic  Unchained Robotics GmbH
Fr.  Prof. Peters  umaversum reproductive health GmbH

Die vierte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der vierten Einreichungsrunde wurden insgesamt 7 Projektanträge von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der vierten Einreichungsrunde finden Sie hier

Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses der vierten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“

Hr. Dr. Beltrop E-Lyte Innovations GmbH
Hr. Dr. Garnier EINHUNDERT Energie GmbH
Hr. Dr. Heise NRW.Bank
Hr. Dr. Holtkamp Pulsar Photonics GmbH
Hr.   Kaczmarek  MotionMiners GmbH
Hr. Dr. Kensy b.fab GmbH
Hr.  Dr. Kückelhaus  High-Tech Gründerfonds
Hr.   Lehnen Laser Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH
Hr.   Milicevic  Unchained Robotics GmbH
Fr.  Prof. Peters  umaversum reproductive health GmbH

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

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Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
 

Einreichen

Die Einreichung ist bis zum 31.01.2025, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.

Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.

Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an:

Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

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