Start-up Transfer.NRW

Auf einen Blick
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Themenoffene marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung von Unternehmensgründungen
einstufiges Antragsverfahren
Start der nächsten Einreichungsrunde: 01. November 2023
Wissensbasierte, innovative Unternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze, tragen durch den Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis zum Strukturwandel bei und verbessern damit nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Kontext innovativen Start-ups zu.
Um das Gründungspotenzial in Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der Breite zu mobilisieren, unterstützt der Förderwettbewerb Start-up Transfer.NRW Gründungswillige aus Wissenschaft und Forschung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung.
Der Förderaufruf „Start-up Transfer.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Dr. Hendrik Vollrath
02461 61-3347
Tim Kutscheidt
02461 61-9755
Lars Frings
02461 61-8717
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Start-up Transfer.NRW am 01. November 2023 startet. Die Einreichungsfrist endet am 31. Januar 2024.
Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte und Begünstigte sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW, an denen die Gründer und Gründerinnen zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt werden bzw. sind. Auf Basis der Geschäftsidee darf vor dem Durchführungszeitraum noch kein Unternehmen gegründet worden sein.
Was wird gefördert?
Ziel der Fördermaßnahme ist es, gründungswilligen Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, ihre innovativen Ideen mit hohem Anwendungspotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept zur Marktreife zu führen. Der Fördermaßnahme liegt ein umfassendes Innovationsverständnis zugrunde, dessen Fokus auf wissensintensiven Gründungen liegt. Diese können sowohl innovative Dienstleistungen und technologieorientierte Gründungsvorhaben umfassen als auch solche, die soziale Innovationen adressieren.
Die Maßnahme fördert themenoffen die marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping) mit hohem Marktpotenzial. Ziel ist es, Gründungswillige bei den Tätigkeiten zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung zu unterstützen wie etwa der Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase. Ebenfalls wird ein verpflichtendes, projektbegleitendes Coaching gefördert.
Gefördert werden Vorhaben, die den Forschungskategorien industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Wie wird gefördert?
Pro Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von maximal 270.000,00 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Die Antragstellenden erklären sich bereit, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen.
Die Forschungs- und Bildungseinrichtungen stellen den Gründerinnen und Gründern Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung und benennen eine Mentorin oder einen Mentor. Die Mentorin bzw. der Mentor unterstützen beim Aufbau von Business-Know-how und dem Marktzugang sowie der Weiterentwicklung des Businessplans.
Die Gründungswilligen müssen über einen akademischen Abschluss verfügen. Bei Teams bestehend aus mehr als zwei Mitgliedern kann zusätzlich eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder eine technisch-wissenschaftliche Fachkraft ohne akademischen Abschluss gefördert werden.
Der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“ liegt ein einstufiges Antragsverfahren zugrunde. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das EFRE.NRW.Online-Portal abgewickelt.
Auf Grundlage der Antragsunterlagen und ggf. der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch die Gründerinnen und Gründer bzw. der Gründerteams schlägt ein unabhängiger Begutachtungsausschuss eine Auswahl von förderwürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.
Nicht positiv beschiedene Vorhaben können sich ggf. in der nächsten Förderrunde noch einmal bewerben.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nach ca. 12 Monaten werden die Gründerinnen und Gründer eingeladen, um vor dem Begutachtungsausschuss den Stand ihrer Gründungsvorhaben und -aktivitäten zu präsentieren.
- Aufrufstart: 12. Dezember 2022
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 31. Januar 2023
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 31. Juli 2023
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 31. Januar 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate

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Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
start-up-transfer.in.nrw@fz-juelich.de