Innovationen im Bereich Werkstoffe und Produktion im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW

Periodensystem + zwei Menschen in Warnwesten in einer Produktionshalle an einem Laptop
© Tomasz Zajda – stock.adobe.com; Halfpoint – stock.adobe.com

Auf einen Blick


Wer:

KMU, Große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Entwicklung innovativer Werkstoffe und intelligenter Produktionsprozesse und -verfahren


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Start der nächsten Einreichungsrunde: Dezember 2023


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Das Innovationsfeld „Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und leistet einen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050. Die beiden Technologiefelder „Werkstoff“ und „Produktion“ bilden industrielle Stärken NRWs und sind wichtiger Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor. Sie sind zugleich Enabler und Treiber der Digitalisierung sowie der Entwicklung nachhaltiger und klimafreundlicher Produktionsverfahren und bilden die unverzichtbare Basis für neue Produkte und Anwendungen. Zudem tragen sie entscheidend zur Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft bei.

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW - Innovative Werkstoffe und intelligente Produktion“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über -verarbeitung bis hin zur -verwertung zu schließen und umfassender abzubilden. Hierzu sollen wettbewerbsfähige Innovationen gefunden werden, mit denen weltmarktfähige Produkte (weiter-) entwickelt und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitgestellt werden. Es sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden, da von solchen Verbundvorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial sowie größtmögliche innovative, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekte zu erwarten sind.

Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Weiterentwicklungen im Bereich Innovative Werkstoffe sowie die Optimierung von Materialien und Verfahren, aber auch gänzlich neue Technologierouten, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen sollen. Die Entwicklung und Einführung neuer Werkstoffe, die wiederum Grundlage für weitere Innovationen sind, sind ohne deren Einbindung in vernetzte Fertigungsprozesse nicht denkbar. Im Bereich Intelligente Produktion werden insbesondere neue Produktionsverfahren und Produkte gesucht, die über inkrementelle Innovationen hinausgehen. Dies beinhaltet im Rahmen der Transformation die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Produktionssystemen mit dem Ziel, eine bessere Ressourcennutzung sowie geringere Treibhausgasemissionen zu erreichen. Besonderes Augenmerk soll zudem auf Produkte, Prozesse und Verfahren gelegt werden, die klimaneutrale Arbeitsweisen in anderen Bereichen ermöglichen (Stärkung der Enabler-Funktion).

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Dr. Christian Nüsser
Schwerpunkt Innovative Werkstoffe
02461 61-1669

Ansgar Bauschulte
Schwerpunkt Intelligente Produktion
02461 61-96840

E-Mail:

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW zum 04. Mai 2023 geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich  im Dezember 2023.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Zum Portal

Wer wird gefördert?

Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftungen sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Unterstützt werden sollen die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen. Umsetzungsbegleitend oder alleinstehend soll somit die Digitalisierung als Innovationstreiber für die eigene Produktion und zur Entwicklung digitalisierungsfähiger Produkte vorangetrieben werden.

Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80 % betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90 %.

Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.

Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

  • Aufrufstart: 03. Februar 2023
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 04. Mai 2023, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 05 Februar 2024, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 31. Oktober 2024, 16:00 Uhr

EFRE/JTF RRL NRW

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr.651/2014

Verordnung (EU) Nr.1407/2013

Verordnung (EU) Nr.2021/1060

Verordnung (EU) Nr.2021/1058

Vollständige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Kostenrichtlinie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Beratungsformate

 Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für „Industrie.IN.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Beratungstage und Informationsveranstaltungen!

Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
.

Weiterführende Links

Industrie.IN.NRW auf efre.nrw

efre.nrw

wirtschaft.nrw

 
 
 

IN.NRW-Einreichportal

Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW zum 04. Mai 2023 geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Dezember 2023.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

 

Zum Portal