Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW
Auf einen Blick
KMU, Große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Entwicklung innovativer Werkstoffe und intelligenter Produktionsprozesse und -verfahren
zweistufiges Antragsverfahren
Projektskizzen können bis zum 31. Oktober 2024, 23:59 Uhr, eingereicht werden
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.
Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft bei der anstehenden digitalen und nachhaltigen Transformation. Die beiden adressierten Technologiefelder „Werkstoffe“ und „Produktion“ sind industrielle Stärken NRWs und wichtiger Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor.
Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Weiterentwicklungen und Optimierungen im Bereich von Werkstoffen und/oder Produktionstechnik, aber auch gänzlich neue Technologien, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen. Es sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden, da von solchen Verbundvorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial sowie größtmögliche innovative, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekte zu erwarten sind.
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Dr. Christian Nüsser
Schwerpunkt Innovative Werkstoffe
02461 61-1669
Ansgar Bauschulte
Schwerpunkt Intelligente Produktion
02461 61-96840
E-Mail: industrie.in.nrw@fz-juelich.de
Hinweis
Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“ endet am 31. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.
Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Zum PortalWer wird gefördert?
Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftungen sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.
Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.
Was wird gefördert?
Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Unterstützt werden sollen die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen. Umsetzungsbegleitend oder alleinstehend soll somit die Digitalisierung als Innovationstreiber für die eigene Produktion und zur Entwicklung digitalisierungsfähiger Produkte vorangetrieben werden.
Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80 % betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90 %.
Änderungen durch die STEP-Verordnung
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.
Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
- Aufrufstart: 03. Februar 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 04. Mai 2023, 16:00 Uhr
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 05. Februar 2024, 16:00 Uhr
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 31. Oktober 2024, 23:59 Uhr
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt alsProjektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.
Die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“, der durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (03. Februar bis 04. Mai 2023) wurden insgesamt 47 Skizzen von 175 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten voraussichtlich ab Oktober 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.
Eine Übersicht der zur Förderung aufgerufenen Unternehmen der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "Industrie.IN.NRW" finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW
Hr. | Prof. | Schlund | Institut für Managementwissenschaften der Technischen Universität Wien |
Hr. | Prof. | Mayer | Fraunhofer‐Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM |
Hr. | Prof. | Griebsch | Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes |
Fr. | Prof. | Merklein | Lehrstuhl für Fertigungstechnologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Fr. | Prof. | Ovtcharova | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) |
Hr. | Dr. | Leisching | iThera Medical GmbH |
Hr. | Schall | MAHLE International GmbH | |
Fr. | Lelonek | SmartMembranes GmbH | |
Hr. | Leidecker | Phoenix Contact GmbH & Co. KG | |
Hr. | Prof. | Niendorf | Institut für Werkstofftechnik der Universität Kassel |
Die zweite Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“, der durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der zweiten Einreichungsrunde (07. November 2023 bis 05. Februar 2024) wurden insgesamt 41 Skizzen von 165 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber haben eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen erhalten.
Eine Übersicht der zur Förderung aufgerufenen Unternehmen der zweiten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "Industrie.IN.NRW" finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der zweiten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW
Hr. | Prof. | Börret | Hochschule Aalen - Zentrum für Optische Technologien |
Hr. | Prof. | Groche | Technische Universität Darmstadt |
Hr. | Prof. | Griebsch | Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes |
Fr. | Prof. | Merklein | Lehrstuhl für Fertigungstechnologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Fr. | Lelonek | SmartMembranes GmbH | |
Hr. | Leisching | iThera Medical GmbH | |
Hr. | Schall | MAHLE International GmbH | |
Hr. | Prof. | Mayer | Fraunhofer‐Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM |
Hr. | Dr. | Potente | PHOENIX CONTACT Electronics GmbH |
Hr. | Prof. | Schlund | Institut für Managementwissenschaften der Technischen Universität Wien |
Beratungsformate
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Telefonische Beratung
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Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
industrie.in.nrw@fz-juelich.de.