Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

NRW-Patent-Validierung

Person mit Sicherheitshelm und Sicherheitshandschuh, der Bausteine in der Hand hält.
©2019 Panchenko Vladimir/Shutterstock

Auf einen Blick


Wer:

KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen


Was:

Förderung zur Validierung von Patenten mit relevantem Marktpotenzial von Forschungs- und Bildungseinrichtungen


Wie:

einstufiges Antragsverfahren


Wann:

Start der nächsten Einreichungsrunde: Dezember 2024


In Nordrhein-Westfalen werden vergleichsweise wenige Patente in der Wirtschaft angemeldet, da unterschiedlich viele forschungsstarke Großunternehmen aus patentintensiven Branchen hier ansässig sind. Zugleich zeichnet sich das Land Nordrhein-Westfalen durch eine starke und durchlässige Bildungslandschaft als Basis seines Innovationssystems aus. Um die Anwendungsreife von Hochschulerfindungen zu steigern, anwendungsorientiert zu validieren und somit die Verwertungschancen zu verbessern, werden insgesamt knapp 27 Millionen Euro aus der EU-Regionalförderung und der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 zur Verfügung gestellt.

Um Schutzrechte aus Forschungs- und Bildungseinrichtungen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung in die Verwertung zu führen, setzt der Förderwettbewerb NRW-Patent-Validierung auf zwei Ebenen an. In einer ersten Phase wird das wissenschaftliche Potenzial von Forschungs- und Bildungseinrichtungen zur Validierung von Patenten aktiviert. In einer anschließenden optionalen Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Forschung initiiert und gefestigt.

Der Förderaufruf „NRW-Patent-Validierung“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Fachlich:

Dr. Hendrik Vollrath
02461 61-3347

Tim Kutscheidt
02461 61-9755

Björn Poschmann
02461 61-9062

Administrativ, Betriebswirtschaftlich:

Lars Frings
02461 61-8717

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßname „NRW-Patent-Validierung“ am 29. Februar 2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Dezember 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

 

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©2019 Panchenko Vladimir/Shutterstock

Ergebnisse 1. Einreichungsrunde

In der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „NRW-Patent-Validierung“ vom 03. Januar bis zum 28. Februar 2023 wurden insgesamt 15 Beiträge zur Förderung empfohlen.

Mit „NRW-Patent-Validierung“ unterstützt die Landesregierung Forschungs- und Bildungseinrichtungen dabei, die Anwendungsreife ihrer Erfindungen zu steigern und diese anwendungsorientiert zu validieren. Insbesondere die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule sollen verbessert werden. In einer zweiten Phase besteht die Möglichkeit, in Kooperationen mit Unternehmen die Erfindungen weiter in Richtung Marktreife zu entwickeln und Kooperationsbeziehungen zu festigen. Die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, muss im Namen des Antragsstellers bereits zum Patent angemeldet sein und mehr als 50 % im Besitz der antragstellenden Einrichtung sein.

Wer wird gefördert?

Phase 1:  Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Phase 2:  In Phase 1 geförderte Einrichtungen und wirtschaftlich tätige Unternehmen im Rahmen von Verbundprojekten

Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte von Forschungs- und Bildungseinrichtungen zur Weiterentwicklung ihrer Erfindungen und Patente mit relevantem Marktpotenzial. Dies umfasst sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen um die Verwertung von Erfindungen aus der Wissenschaft, abgesichert durch Patente, zu unterstützen. Die Vorhaben müssen den Forschungskategorien der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein.

Wie wird gefördert?

Phase 1

  • Anteilfinanzierung, Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Durchführungszeitraum bis zu 18 Monaten
  • Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
  • bis zu 157.500,00 € Fördermittel, entsprechend 175.000 € Projektgesamtausgaben bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %

Phase 2

  • Kooperationsprojekte
  • Beihilfe: Anteilfinanzierung entsprechend Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, d. h. Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben entsprechend der FEI-Richtlinie
  • Durchführungszeitraum 12 Monate
  • Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
  • bis zu 157.500,00 € Fördermittel für Forschung- und Bildungseinrichtungen, entsprechend 175.000 € förderfähige Projektgesamtausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %
  • bis zu 200.000,00 € Fördermittel für wirtschaftlich tätige Unternehmen

 

Hinweis

Entsprechend der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie kann bei Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis zu 200.000 Euro die Zuwendung ausschließlich in Form von Festbeträgen je Einheit, Pauschalen oder Pauschalfinanzierungen gewährt werden, es sei denn, die Zuwendung stellt eine staatliche Beihilfe dar. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können daher ausschließlich Personal-, Sach- und Gemeinausgabenpauschalen beantragen.

Der Fördermaßnahme liegt ein einstufiges Antragsverfahren zugrunde. Phase 1 richtet sich an Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Es schließt sich in der optionalen Phase 2 ein Kooperationsprojekt der Antragsteller der ersten Phase mit Unternehmen an. 

  • Die Abwicklung des gesamten Verfahrens, von der Antragstellung bis zum Projektabschluss, erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
  • Die Auswahl erfolgt mithilfe eines Scoring-Verfahrens. Jeder Antrag wird durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss, der die förderungswürdigen Projekte für das Bewilligungsverfahren vorschlägt, bewertet. Nicht positiv beschiedene Vorhaben können sich ggf. in der nächsten Förderrunde noch einmal bewerben.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Ein Antrag zur Fortführung in die zweite Förderphase kann und sollte bereits während der ersten Phase gestellt werden.
  • Es wird empfohlen, bereits in der ersten Phase Kooperationspartner einzubeziehen oder mögliche Partner für die zweite Phase zu gewinnen.
  • Die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, muss im Namen des Antragsstellers bereits zum Patent angemeldet sein und mehr als 50 % im Besitz der antragstellenden Einrichtung sein.
  • Bei Antragstellung ist die Bereitschaft zu erklären, die Schutzrechtsposition mindestens bis zum Ende der Durchführungszeit des beantragten Machbarkeitsprojektes aufrechtzuerhalten (bei erteilten Schutzrechten) bzw. die Patentanmeldung weiter zu verfolgen. Der Nachweis kann durch eine Kopie der Schutzrechtsanmeldung, der Offenlegungs- bzw. Patentschrift erbracht werden.
  • Die Art der angestrebten Verwertung, insbesondere die geplanten Kooperationen mit Unternehmen, das Vorgehen, der erwartete Nutzen des Vorhabens, das Marktpotenzial, die Realisierungschancen und die geplanten Aktivitäten zur Verwertung der Ergebnisse nach Auslaufen der Förderung sind darzulegen.
  • Aufrufstart: 01. Dezember 2023
  • Einreichungsfrist: 29. Februar 2024

 

Die Einreichung ist bis zum 29. Februar 2024 über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download

Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.

 

Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigen im Original per Post an:

 

Forschungszentrum Jülich GmbH

Innovationsförderagentur NRW

Projektträger Jülich

Geschäftsbereich TRI

Wilhelm-Johnen-Straße

52425 Jülich

 

oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an:

Projektanträge, die später eingereicht werden,  können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

EFRE/JTF RRL 2021-2027

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

Verordnung (EU) Nr. 2014/C 198/01

Förderung im Forschungs, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „NRW-Patent-Validierung“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde wurden insgesamt 15 Projektanträge von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen.

 Zusammensetzung des Begutachtungsausschusses der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „NRW-Patent-Validierung“

Hr.   Bischoff B3 legal - Bischoff Bischoff Budrjasov Rechtsanwälte GbR
Hr. Dr. Garthoff BIO Clustermanagement NRW GmbH
Hr.   Lohmeyer ThyssenKrupp Steel AG
Hr. Prof. Meinel University of Digital Science gGmbH, vormals Hasso-Plattner-Institut gGmbH
Hr. Dr. Michel Unabhängiger Berater
Fr. Dr. Schmoll Osborne Clarke
Hr. Dr. Schwarz Numaferm GmbH
Fr. Dr. Zimmermann Ascenion GmbH

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für „NRW-Patent-Validierung“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen!


Telefonische Beratung

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 
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Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßname „NRW-Patent-Validierung“ am 29. Februar 2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Dezember 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

 

 

 

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