Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

begrünter Wasserkanal, der entlang einer Allee durch eine Stadt verläuft.
© Sebastian – stock.adobe.com (generiert mit KI)

Auf einen Blick


Wer:

Kommunen,  Kammern, Vereine und Stiftungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen


Was:

Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen durch investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel


Wann:

Ende der nächsten Einreichungsrunde: 31. Juli 2024, 16:00 Uhr


Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden. Bei der Anpassung an den Klimawandel kommt den Gemeinden, Städten und Kreisen mit ihren vielfältigen Aufgaben eine entscheidende Rolle zu. Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen. Dazu sind Maßnahmen zu treffen, die langfristig eine Verminderung der Verletzlichkeit (Anfälligkeit oder Empfindlichkeit) bzw. den Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme an Klimawandelfolgen erzielen. Gesucht werden daher Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz in den Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen.

Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene. Der Schwerpunkt kann auf die Hitzevorsorge oder die Starkregenvorsorge gelegt werden, oder im Rahmen eines übergreifenden Ansatzes beide oder mehrere Themen im Bereich der Klimaanpassung miteinander verknüpfen. Auf diese Weise können Synergien genutzt, sich ergänzende Klimaanpassungsmaßnahmen miteinander kombiniert und somit letztendlich ein größerer Nutzen erzielt werden.

Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Peter Funken
02461 61-84027

Miriam Franken
02461 61-84009

Hinweis

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Projektskizze die nachfolgenden Dokumente:

 Alle Unterlagen

Die Einreichung ist bis zum 31. Juli 2024, 16 Uhr über das EFRE.NRW.Online-Einreichportal möglich. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zum Portal

Wer wird gefördert?

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.

Die Eignung des Vorhabens, der Betroffenheit von Klimawandelfolgen entgegenzuwirken, ist mit der Skizzeneinreichung darzulegen.

Integrierte Maßnahmenpakete werden vorrangig gefördert. Bei Beantragung mehrerer Einzelmaßnahmen in einem Antrag ist ein konzeptioneller oder räumlich-struktureller Zusammenhang zwischen den Maßnahmen erforderlich.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Die im Zuge der Skizzenphase eingegangenen Projektideen werden auf der Basis der im Förderaufruf festgelegten Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Die zur Förderung empfohlenen Beiträge werden in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Die prüffähigen Antragsunterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Sofern das Vorhaben genehmigungspflichtige Baumaßnahmen enthält, sind diese spätestens zwei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen.

  • Aufrufstart: 13.11.2023
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 29.02.2024, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 31.07.2024, 16:00 Uhr
  • Je nach Mittelabruf können weitere Einreichfenster folgen


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!

Telefonische Beratung

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

IN.NRW-Einreichportal

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Projektskizze die nachfolgenden Dokumente:

 Alle Unterlagen

Die Einreichung ist bis zum 31. Juli 2024, 16 Uhr über das EFRE.NRW.Online-Einreichportal möglich. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zum Portal