Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

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Nordrhein-Westfalen fördert mit „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ Projekte zur Stärkung der kommunalen Klimaresilienz. Kommunen und weitere Akteure in NRW können sich um insgesamt rund 33 Millionen Euro bewerben, um Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Überflutungen zu mindern.

Die Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Kommunen.NRW" teilt sich in der laufenden Einreichungsrunde in zwei unterschiedliche Aufrufverfahren auf:

  • Verfahren 1 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) übersteigen (zweistufiges Wettbewerbsverfahren).

  • Verfahren 2 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen (niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen).

Kontakt

Miriam Franken
02461 61-84009

Daniela Haas
02461 61-96295

Peter Funken
02461 61-84027

Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)

Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben bei mindestens 200.000 Euro (netto) liegen.

Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen.

Teilnahmeberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW. 

Zur Maßnahmenseite (Verfahren 1: zweistufiges Wettbewerbsverfahren)

Vorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben (netto)

Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Vorhaben, deren Gesamtausgaben unterhalb 200.000 Euro (netto) liegen.

Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Gründächer sowie klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW.

Zur Maßnahmenseite (Verfahren 2: niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen)