Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Nachhaltige Städtische Mobilität für alle

Gezeichnetes Wimmelbild einer verkehrsberuhigten Straße
© Nicolas Bascop

Auf einen Blick


Wer:

Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen im Verbund mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie KMU


Was:

Nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden sicher, attraktiv und verfügbar machen sowie Förderung einer umwelt- und klimafreundlichen Transformation des Verkehrs


Wie:

einstufiges Antragsverfahren


Wann:

Aufrufstart: 15. Januar 2024


Der Verkehrssektor ist für rund 15 % der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich. 90 % hiervon entfallen auf den Straßenverkehr insgesamt und 65 % sind allein auf den PKW-Verkehr zurückzuführen. Modernisierte Verkehrssysteme müssen im Rahmen des Übergangs zur CO2-neutralen Wirtschaft in städtischen Regionen und deren Verflechtungsräumen einen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Green Deals leisten.

Mit der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität wird die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung unterstützt. Die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus kommunalen und regionalen Mobilitätsplänen adressiert folgende Leitziele: Vernetzung von städtischen und regionalen Mobilitätsangeboten, sichere Wege für alle (Vision Zero), gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmenden, optimierte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Fläche sowie umwelt- und stadtverträgliche Mobilität.

Der Förderaufruf „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen hierfür zunächst 52 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Dr. Martin Appuhn
02461 61-84047

Dr. Marina Burjanadze
02461 61-84121

Petra Hackmann-Jovanović
02461 61-84016

Bitte füllen Sie vor der Kontaktaufnahme die unter "Downloads" verfügbare Checkliste "Beratungsgespräch" aus.

Förderrechtliche Fragen

Zur konkreten Antragstellung und zu förderrechtlichen Fragen berät Sie Ihre jeweils zuständige Bezirksregierung (siehe Beratungsformate).

Hinweis

Die Einreichung Ihres Projektantrags ist über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich.

Eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen finden unter "Downloads"

Zum Portal

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  1. Gemeinden und Gemeindeverbände,
  2. kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen
  3. kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden) 

Im Verbund mit den unter a. bis c. genannten Antragsberechtigen auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine, Stiftungen und Kammern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmenpakete, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten.

Ein Maßnahmenpaket besteht aus mindestens zwei Maßnahmen aus den nachfolgenden Punkten 1 bis 3. Zusätzlich können optional aus Punkt 4 flankierende Maßnahmen und/oder nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden.

  1. Neugestaltung und Umverteilung der für Mobilität und Logistik genutzten Flächen und Infrastruktur zu Gunsten sicherer, nachhaltiger und vernetzter Mobilitätslösungen
  2. Nahtlose und optimierte Wege durch digitale Vernetzung, Integration und Steuerung
  3. Beitrag zur flächendeckenden oder beschleunigten Umsetzung und Nutzung von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen
  4. Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur oder nicht-investive Vorhaben sind nur in Verbindung mit mindestens zwei Maßnahmen aus den Themenbereichen 1 bis 3 förderfähig.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmenpakete, die aus einem kommunalen oder regionalen Mobilitätsplan gemäß Ziffer 4.2.1 der FöRi abgeleitet werden.

Es gelten die Regelungen der Förderrichtlinie und es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen. Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten „zur nachhaltigen, vernetzten städtischen Mobilität einschließlich des Verflechtungsraums oder der Verflechtungsräume“ und „zur Attraktivierung modernisierter Verkehrssysteme im Rahmen des Übergangs zur CO2-neutralen Wirtschaft“. Der Beitrag zur ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit (inkl. Gleichberechtigung, Inklusion und Nichtdiskriminierung) muss erklärt werden.

Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben betragen. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes NRW.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) sowie Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept auf 90 %.

Anträge sind über EFRE.NRW.Online bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen einzureichen.

Diese leiten die Anträge zur fachlichen Bewertung an die Innovationsförderagentur (IN.NRW) beim Projektträger Jülich/Forschungszentrum Jülich weiter. IN.NRW prüft, ob die Projektplanungen mit den Zielsetzungen der Förderung und den vom Begleitausschuss festgelegten Kriterien im Einklang stehen und wird eine fachliche Stellungnahme zu den vorgelegten Projektanträgen erstellen, die der jeweiligen Bezirksregierung als zwischengeschaltete/ bewilligende Stelle (ZgS) zugeleitet wird.

Die Prüfung der Anträge auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit erfolgt durch die bewilligende Stelle in der Reihenfolge des Eingangs.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die zuständige ZgS entscheidet nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen sowie aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

  • Aufrufstart: 15. Januar 2024

EFRE/JTF RRL

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr.2023/2831

Verordnung (EU) Nr.1370/2007

Verordnung (EU) Nr.2021/1060

Verordnung (EU) Nr.2021/1058

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für die Fördermaßnahme „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!


Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch. Bitte füllen Sie im Vorfeld der Beratung die Checkliste "Beratungsgespräch" aus und senden Sie diese gemeinsam mit einem Terminvorschlag per E-Mail an uns zurück.

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  •  Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr

 

Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

 

Förderrechtliche Fragen

Zur konkreten Antragstellung und zu förderrechtlichen Fragen berät Sie Ihre jeweils zuständige Bezirksregierung.

Bezirksregierung Arnsberg

Frau Geizenräder; Tel.: 02931 82-2702,

Bezirksregierung Detmold

Herr Frerk, Tel.: 05231 71-3416,

Bezirksregierung Düsseldorf

Herr Kreutzer, Tel.: 0211 475-3131,

Frau Lorenz, Tel.: 0211 475-4429,

Bezirksregierung Münster

Frau Hoffmann, Tel.: 0251 411-1562,

Bezirksregierung Köln

Frau Brandt, Tel.: 0221 147-2589,

Frau Urmersbach, Tel.: 0221 147-2874,

 

EFRE.NRW.Online-Portal

Die Einreichung Ihres Projektantrags ist über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich.

Eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen finden unter "Downloads"

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