Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Auf einen Blick
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen (z. B. Wasserversorgungsunternehmen)
Gefördert werden integrierte, naturbasierte Maßnahmen zur Klimaanpassung, die Begrünung, Entsiegelung, Regenwassermanagement, Hochwasserschutz und Verschattung einzeln oder kombiniert umsetzen
einstufiges Antragsverfahren
Projektanträge können bis zum 31.12.2026 um 23:59 Uhr eingereicht werden und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Der Klimawandel ist – das zeigen die Daten des Klimaatlas NRW sowie der vom LANUK veröffentlichte Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ – in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie eine Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.
Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme soll die Resilienz gegenüber klimawandelbedingten Risiken verbessert werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels beitragen, den Erhalt oder die Wiederherstellung natürlicher Anpassungspotenziale fördern und langfristig die klimaresiliente Entwicklung von Unternehmen und der öffentlichen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen sichern.
Im Verfahren 1 der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ werden Vorhaben ab 200.000 Euro (netto) Gesamtausgaben gefördert, die durch nachhaltige und naturbasierte Maßnahmen die Klimaresilienz von Unternehmen, Liegenschaften und der öffentlichen Wasserversorgung stärken. Ziel ist es, die Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu erhöhen, negative Klimawandelfolgen zu begrenzen und zugleich die zukunftsfähige Entwicklung sowie die Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen zu sichern.
Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Die fachliche/inhaltliche Beratung erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW:
Sebastian Schwedler
02461 61-84245
klima.in.nrw@ptj.de
Peter Funken
02461 61-84027
klima.in.nrw@ptj.de
Die fördertechnische Beratung erfolgt durch die Bezirksregierung Münster:
Karolin Forke
0251 411-4558
karolin.forke@brms.nrw.de
Hinweis
Die Antragseinreichung der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ (Verfahren 1) endet am 31.12.2026 um 23:59 Uhr.
Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter klima.in.nrw@ptj.de.
Zum PortalWer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- kommunale Unternehmen (z. B. Wasserversorgungsunternehmen)
und seinen Sitz oder seine Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen hat.
Eine genaue Übersicht über die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung (siehe Downloads).
Was wird gefördert?
- Förderbaustein 1: Klimaanpassung in Unternehmen
Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, wirtschaftliche Aktivitäten durch nachhaltige und naturbasierte Maßnahmen klimaresilient weiterzuentwickeln und die Anfälligkeit gegenüber klimawandelbedingten Risiken zu verringern.
Im Fokus stehen Maßnahmen zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungen, insbesondere durch Begrünungen, Verschattung, die Förderung von Verdunstungskühle, die Wiederherstellung natürlicher Bodenaustauschprozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Speichern und schadfreien Ableiten von Niederschlagswasser. - Förderbaustein 2: Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung
Gefördert werden Vorhaben zur Stärkung der Resilienz der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber klimawandelbedingten Einflüssen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die qualitative und quantitative Sicherung der Wasserversorgung durch eine langfristige Verringerung der Verletzlichkeit und die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Erschließung neuer Wasserressourcen, zur Erstanschließung im Außenbereich sowie der Bau zusätzlicher Pumpwerke, Trinkwasserspeicher und Verbundleitungen. Die geförderten Infrastrukturen sind ausschließlich für Zwecke der Klimaresilienz und Sicherung der Wasserversorgung einzusetzen; der Beitrag zur Klimaanpassung ist im Antrag darzulegen.
Nicht gefördert werden Personalausgaben, kommunale Pflichtaufgaben sowie Maßnahmen, die vorrangig der Instandhaltung bestehender Infrastrukturen dienen. Ebenso ausgeschlossen sind Notstrom-, Redundanz- und mobile Versorgungsmaßnahmen sowie die Errichtung oder Sanierung von Trinkwassernotbrunnen.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Größe der Antragstellenden sowie nach dem Vorhaben und beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beide Förderbereiche zielen darauf ab, Klimarisiken zu reduzieren und die Anpassungsfähigkeit von Wirtschaft und Infrastruktur zu stärken. Planerische Vorbereitungen sind bis zu 10 % der Gesamtausgaben förderfähig, jedoch nur in Verbindung mit einer investiven Maßnahme. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die Antragstellung und das weitere Fördermanagement erfolgen über das Portal EFRE.NRW.Online.
Die Prüfung der vollständigen Anträge auf Förderfähigkeit erfolgt durch die Bezirksregierung Münster als bewilligende Stelle in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Prüfung der Förderwürdigkeit findet durch die Innovationsförderagentur NRW beim Projektträger Jülich statt.
Die Projektlaufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten, und Projekte müssen bis spätestens 30.06.2029 abgeschlossen sein. Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der für dieses Programm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Start der Fördermaßnahme: 12.01.2026
- Ende der Antragseinreichung: 31.12.2026, 23:59 Uhr
Die Einreichung ist bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.
Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) an
Forschungszentrum Jülich GmbH
Innovationsförderagentur NRW
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich ETN
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: klima.in.nrw@fz-juelich.de. Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an klima.in.nrw@fz-juelich.de
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 28. November 2025
Landeshaushaltsordnung NRW (§23 und §44)
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen sowie aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.
Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt höchstens 60%. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ (Verfahren 1, ab 200.000 Euro Gesamtausgaben) und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!
Telefonische Beratung
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
klima.in.nrw@ptj.de