ZukunftUmweltwirtschaft.NRW – Neue Produkte und Dienstleistungen für eine innovative
Umweltwirtschaft
Auf einen Blick
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen
Innovative, intelligente Neu- und Weiterentwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Produkte, Biotechnologien, Dienstleistungen und Verfahren im Bereich der Umweltwirtschaft
Zweistufiges Antragsverfahren
Projektskizzen können bis zum 30.04.2026, 16:00 Uhr eingereicht werden.
Mit dem Förderprogramm "ZukunftUmweltwirtschaft.NRW – Neue Produkte und Dienstleistungen für eine innovative Umweltwirtschaft" sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt befähigt werden, eigene Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in den Bereichen umweltschonender und ressourceneffizienter Technologien weiterzuentwickeln, branchenweite Trends maßgeschneidert aufzugreifen sowie den Wissens- und Technologietransfer von der angewandten Forschung bis zur kommerziellen Umsetzung voranzutreiben. Mit der Förderung soll für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial geschaffen oder eine Verringerung bzw. Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Europäischen Union erreicht werden.
Der Förderaufruf "ZukunftUmweltwirtschaft.NRW – Neue Produkte und Dienstleistungen für eine innovative Umweltwirtschaft" wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Roland Brähler
02461 61-84029
Britta Schemm
02461 61-84016
Dr. Daniel Augner
02461 61-84085
Hinweis
Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „ZukunftUmweltwirtschaft.NRW“ endet am 30.04.2026 um 16:00 Uhr.
Die Einreichung Ihres Antrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter zukunftumweltwirtschaft.in.nrw@ptj.de
Zum PortalWer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft)
Sofern das Vorhaben in Zusammenarbeit mit Kleinen und mittleren Unternehmen als Verbundvorhaben umgesetzt wird:
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm ZukunftUmweltwirtschaft.NRW sollen KMU gezielt befähigt werden, eigene Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft weiterzuentwickeln, branchenweite Trends maßgeschneidert aufzugreifen sowie den Wissens- und Technologietransfer von der angewandten Forschung bis zum Prototypen voranzutreiben.
Teilmärkte der Umweltwirtschaft:
1) Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
2) Energieeffizienz und Energieeinsparung
3) Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
4) Wasserwirtschaft
5) Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
6) Umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft
7) Umweltfreundliche Mobilität
8) Minderungs- und Schutztechnologie
Die Förderung zielt auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien im STEP-Sektor:
- Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien
Dies gilt beispielsweise für Vorhaben für folgende Technologien und Anwendungen (nicht abschließend):
- Saubere und ressourceneffiziente Technologien im Sinne der NNIV
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe
- Wasserkrafttechnologien
- Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien; Wärmenetztechnologien; sonstige Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien
- Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen
- Transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung
- Technologien zum Transport und Nutzung von CO2
- Windantriebstechnologien; Elektroantriebstechnologien;
- photovoltaische Solartechnologien; thermoelektrische Solartechnologien; thermische Solartechnologien; sonstige Solartechnologien
- Technologien für Onshore-Windkraft; Technologien für erneuerbare Offshore- Energie
- Batterietechnologien; Energiespeichertechnologien
- Wärmepumpentechnologien; Technologien für geothermische Energie
- Elektrolyseure; Wasserstoff-Brennstoffzellen; sonstige Wasserstoff-technologien
- Technologien für nachhaltiges Biogas und nachhaltiges Biomethan
- Technologien zur CO2-Abscheidung und Speicherung
- Stromnetztechnologien; elektrische Ladetechnologien für den Verkehr; Technologien zur Digitalisierung des Netzes; sonstige Stromnetztechnologien
- Technologien der Kreislaufwirtschaft
- Fortschrittliche Materialien sowie Fertigungs- und Recyclingtechnologien
Explizit sind hier auch Vorhaben adressiert, die Teilbereiche oder Komponenten kritischer Technologien weiterentwickeln.
Eine umfassendere tabellarische Darstellung der möglichen Technologiebereiche ist dem Dokument „Leitlinien zu einigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/795 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP)“ zu entnehmen.
Mit den konkreten Vorhaben soll ein Beitrag zum Umweltschutz (Boden, Wasser, Luft), zur Schonung von Ressourcen oder Biodiversität im Sinne der Umweltwirtschaft geleistet werden.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind umsetzungsorientierte Einzel-, Kooperations- und Verbundvorhaben von KMU der o.g. Themenbereiche in folgenden Förderkategorien:
- Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung im Sinne des Artikel 25 AGVO
- Prozess- und Organisationsinnovationen im Sinne des Artikel 29 der AGVO
Unterstützt werden können zudem zugehörige Dienstleistungen, die für die entsprechende Neu- und Weiterentwicklung von entscheidender Bedeutung sind. Diese müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein. Bezogen auf ihren Umfang dürfen die Ausgaben für Dienstleistungen 10 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Damit eine Technologie als kritisch und damit förderwürdig eingestuft werden kann, muss sie entweder für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen (Artikel 2 Absatz 1 Verordnung (EU) 2024/795) oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung der strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten (Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/79).
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25.000 Euro Zuschuss.
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich weitere Fördersätze entsprechend der angewandten Förderrichtlinie.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme "ZukunftUmweltwirtschaft.NRW" erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie in ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.
Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.
- Aufrufstart: 09.02.2026
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 30.04.2026, 16:00 Uhr
Die Einreichung ist bis zum 30.04.2026, 16:00 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie die Skizzenunterlagen zum Download.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: zukunftumweltwirtschaft.in.nrw@ptj.de
EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 28. November 2025
Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (§§ 23 und 44)
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen
Verordnung (EU) Nr. 2024/795 (STEP)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „ZukunftUmweltwirtschaft.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf! Termine für digitale Infoveranstaltungen werden zeitnah bekanntgegeben.
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: zukunftumweltwirtschaft.in.nrw@ptj.de