Überbetriebliche Bildungsstätten
Auf einen Blick
Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehr-Lernräumen in bestehenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
einstufiges Antragsverfahren
Projektanträge können bis zum 30.06.2027 eingereicht werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sie werden in der Reihenfolge, in der sie vollständig eintreffen, bearbeitet.
Digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien gehören zu den sogenannten „kritischen Technologien“ der Europäischen Union. Sie sind essenziell, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und strategische Unabhängigkeit der EU zu sichern.
Um diese Entwicklungen aktiv zu unterstützen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, stellt die Europäische Union rund 12,5 Millionen Euro für die Modernisierung von überbetrieblichen Bildungsstätten bereit. Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits‑ und Fachkräfte gezielt auf Berufe mit Bezug zu diesen Schlüsseltechnologien vorbereiten.
Mit der Maßnahme werden Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr‑Lernräume unterstützt, die erforderlich sind, um Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung kritischer Technologien zu vermitteln. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen verschiedener Trägerformen, die einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und innovative Weiterbildungskonzepte anbieten.
Der Förderaufruf „Überbetriebliche Bildungsstätten“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Die fördertechnische Beratung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg:
Aileen Ganss
02931 82-2721
aileen.ganss@bra.nrw.de
Die fachliche/inhaltliche Beratung erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW:
Daniel Dunaevski
02461 61-84084
d.dunaevski@ptj.de
Patrick Kügler
02461 61-84013
p.kuegler@ptj.de
Hinweis
Anträge für die Fördermaßnahme „Überbetriebliche Bildungsstätten“ können bis zum 30.06.2027 eingereicht werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektanträge, die später eingereicht werden oder unvollständig sind, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben sollten, kontaktieren Sie gerne.
Zum PortalWer wird gefördert?
Zum Kreis der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger gehören:
a. öffentlich-rechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
b. privatrechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
c. Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung,
d. öffentlich-rechtliche Universitäten und öffentlich-rechtliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sofern der Gegenstand der Förderung überwiegend für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeits- und Fachkräften genutzt wird,
sofern sie einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten und innovative Aus- und Weiterbildungsinhalte mit Bezug zu den kritischen Technologien (gemäß STEP-Leitlinien) anbieten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bedarfsgerechte Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren sowie (digitalen) Lehr-Lernräumen in bestehenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, die erforderlich sind, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit kritischen Technologien im Sinne der STEP-Verordnung einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren.
Zur förderfähigen Ausstattung zählen:
- Laboreinrichtungen,
- Maschinen,
- Werkzeuge,
- Versuchs- und Erprobungsanlagen,
- technische Geräte,
- IT-Ressourcen (Hard- und Software einschließlich Lizenzen),
sofern diese spezifisch für die Aus- oder Weiterbildung zu bzw. an kritischen Technologien benötigt werden.
Die Modernisierung der entsprechend ausgestatteten Räume ist nur insoweit förderfähig, wie sie für den Betrieb der Ausstattung erforderlich ist. Neu- und Ergänzungsbauten sowie energetische Sanierungen von Gebäuden sind nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und wird in Form von Zuschüssen gewährt. Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben mehr als 200.000 Euro betragen.
Für Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich beträgt die Förderquote 80 % der förderfähigen Ausgaben. Für Nothaushaltskommunen, einschließlich überschuldeter Kommunen und Hochschulen, erhöht sich die Förderquote auf 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich beträgt die Förderquote 50 % der förderfähigen Ausgaben. Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts erhalten die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe. Der Förderhöchstbetrag für Unternehmen beträgt 300.000 Euro und mindert sich um die De-minimis-Beihilfen, die die Begünstigte bzw. der Begünstigte in den letzten drei Jahren erhalten hat.
Der Durchführungszeitraum eines Vorhabens beträgt maximal 24 Monate. Die Vorhaben müssen spätestens am 30. Juni 2029 physisch abgeschlossen sein.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über das EFRE.NRW.online-Portal unter Verwendung der Antragsformulare bei der bewilligenden zwischengeschalteten Stelle (ZgS). Zuständige ZgS ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Eingegangene Anträge werden von der ZgS in der Reihenfolge ihres Eingangs auf Vollständigkeit geprüft. Nach Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen werden die Anträge zur fachlichen Prüfung an die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) beim Projektträger Jülich weitergeleitet.
IN.NRW prüft, ob die Projektplanungen mit den Zielsetzungen der Förderrichtlinie sowie den vom Begleitausschuss festgelegten Kriterien im Einklang stehen, und erstellt eine fachliche Stellungnahme zu den eingereichten Projektanträgen, die der ZgS zugeleitet wird. Die abschließende Prüfung der Anträge erfolgt durch die ZgS. Die Feststellung der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit durch die ZgS ist eine notwendige Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die ZgS entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßgeblich für die Reihenfolge der Bewilligung von Fördermitteln ist das Datum, an dem der ZgS vollständige Antragsunterlagen vorgelegen haben.
- Aufrufstart: 26.01.2026
- Einreichungsfrist: 30.06.2027
Die Einreichung ist über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 28. November 2025
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „Überbetriebliche Bildungsstätten“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf!
Förderrechtliche Fragen
Die fördertechnische Beratung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg:
Aileen Ganss
02931 82-2721
aileen.ganss@bra.nrw.de
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.
Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie uns gerne schriftlich per E-Mail.