Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Klimaanpassung.Unternehmen.NRW 

Fußweg, durch einen Park, der an einem Gebäude entlangführt
© ERIC - stock.adobe.com

Auf einen Blick


Wer:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen


Was:

Gefördert werden naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen wie Begrünungen, klimaresiliente Pflanzungen, Entsiegelung, Regenwasserversickerung, Trinkwasserbrunnen sowie Verschattungselemente


Wie:

einstufiges Antragsverfahren



Wann:

Projektanträge können bis zum 31.12.2026 um 23:59 Uhr eingereicht werden und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet

Der Klimawandel ist – das zeigen die Daten des Klimaatlas NRW sowie der vom LANUK veröffentlichte Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ – in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie die Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.

Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme wird die Resilienz gegenüber klimawandelbedingten Risiken gezielt gestärkt. Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften, die zur klimaresilienten Weiterentwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen und zugleich die öffentliche Wasserversorgung langfristig absichern.

Im Fokus stehen naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überflutungen, darunter Maßnahmen zur Verschattung, Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustauschprozesse sowie zum Versickern, Speichern und schadfreien Ableiten von Niederschlagswasser. Besonders geeignet sind integrierte Ansätze, die mehrere Aspekte der Klimaanpassung und Risikoprävention miteinander verknüpfen.

Im Verfahren 2 der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ werden Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto) gefördert, die die Klimaanpassungsfähigkeit von KMU und kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen stärken.

Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Die fachliche/inhaltliche Beratung erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW:

Sebastian Schwedler
02461 61-84245

Peter Funken
02461 61-84027

Die fördertechnische Beratung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW:

Lutz Erhard Jansen-Kaiser   
02361 305-2762
Muhmand Tscharki  
02361 305-3297
 

Hinweis

Die Antragseinreichung der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ (Verfahren 2) endet am 31.12.2026 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter .

Zum Portal

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • kommunale Unternehmen (z. B. Wasserversorgungsunternehmen) 

und seinen Sitz oder seine Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen hat.

Eine genaue Übersicht über die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung (siehe Downloads).

Was wird gefördert

Förderfähig sind naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen – einzeln oder kombiniert – wie Begrünungen, klimaresiliente Pflanzungen, Entsiegelung, Regenwasserversickerung, Trinkwasserbrunnen und Verschattungselemente. Bei der Planung ist der Natur- und Artenschutz zu berücksichtigen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Darstellung des Beitrags zur Klimaresilienz; die Vorhaben sollen übertragbar und modellhaft sein.

Nicht förderfähig sind Personalausgaben, die Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte, Maßnahmen an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, rein technologische Maßnahmen (z. B. Klimageräte oder Wasserfilteranlagen) sowie der Grunderwerb.

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Größe der Antragstellenden sowie nach dem Vorhaben und beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beide Förderbereiche zielen darauf ab, Klimarisiken zu reduzieren und die Anpassungsfähigkeit von Wirtschaft und Infrastruktur zu stärken. Planerische Vorbereitungen sind bis zu 10 % der Gesamtausgaben förderfähig, jedoch nur in Verbindung mit einer investiven Maßnahme. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die Antragstellung und das weitere Fördermanagement erfolgen über das Portal EFRE.NRW.Online.

Die Projekte müssen in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 passen und einen wirksamen sowie angemessenen Beitrag zu den Programmzielen leisten. Bewertet werden insbesondere der konzeptionelle Ansatz, die Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie, die Angemessenheit des Mitteleinsatzes, der Modellcharakter und die Übertragbarkeit des Vorhabens sowie der Beitrag zu Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit. Zudem ist darzulegen, wie das Projekt zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

Die Prüfung der vollständigen Anträge auf Förderfähigkeit erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) als bewilligende Stelle in der Reihenfolge des Eingangs. Die Prüfung der Förderwürdigkeit erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW beim Projektträger Jülich.

Die Projektlaufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten; Projekte müssen bis spätestens 30.06.2029 abgeschlossen sein. Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der für dieses Programm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

  • Start der Fördermaßnahme: 12.01.2026 
  • Ende der Antragseinreichung: 31.12.2026, 23:59 Uhr


Die Einreichung ist bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr, über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.

Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.

Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) an

Forschungszentrum Jülich GmbH
Innovationsförderagentur NRW
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich ETN
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich

oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: . Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 28. November 2025

Landeshaushaltsordnung NRW (§23 und §44)

Verordnung (EU) 651/2014

Verordnung (EU) 2021/1060

Verordnung (EU) 2021/1058

Verordnung (EU) 2023/2831

Verordnung (EU) 2021/1056

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung vom 24.10.2025 (MBI. NRW. 2025 S. 751)

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen sowie aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.

Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt höchstens 60%. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. 

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ (Verfahren 2, unter 200.000 Euro Gesamtausgaben) und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!

Telefonische Beratung

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

Einreichen

Die Antragseinreichung der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ (Verfahren 2) endet am 31.12.2026 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter .

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