Pakt für Informatik 2.0

Auf einen Blick
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Förderung außerschulischer Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern
zweistufiges Antragsverfahren
Start der nächsten Einreichungsrunde: Winter 2023/2024
Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ soll die Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 erreicht werden. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Auf diese Weise soll die Affinität von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem MINT-Bereich gesteigert werden, um langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können.
Der Förderaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Kathrin Remmertz
02461 61-2964
paktfuerinformatik.in.nrw@fz-juelich.de
Tamara Gehlen
02461 61-84189
paktfuerinformatik.in.nrw@fz-juelich.de
Lea Borcheld
05231 71-3477
lea.borcheld@bezreg-detmold.nrw.de
Sarah Stephan
05231 71-3406
sarah.stephan@bezreg-detmold.nrw.de
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Pakt für Informatik 2.0 zum 28. Februar 2023 geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet im Winter 2023/2024. Das genaue Datum wird frühzeitig auf dieser Website bekannt gegeben.
Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wird gefördert?
Mit dem Projektaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ werden außerschulische Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen in regionalen Innovationsallianzen mit externen Expertinnen und Experten forciert. Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
Nicht gefördert wird die Einbringung von Infrastrukturen zur Digitalisierung an Schulen. Dementsprechend sind Sachausgaben zur Ertüchtigung des originären Schulbetriebes nicht förderfähig.
Die Begünstigten sollen mithilfe ihrer Netzwerkpartner außerschulische Konzepte ab Sekundarstufe 1 zur Förderung von Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Altersgruppen und Schulformen entwickeln sowie umsetzen. Externe Expertinnen und Experten sollen die Lernenden hierdurch an digitale Grundlagen des betrieblichen Alltags heranführen.
Eine Vernetzung mit dem regionalen Umfeld (u. a. Bildungseinrichtungen, außerschulischen Lernorten, Unternehmen, Wirtschafts- und Industrievertretenden, Freiberuflern und Sonstigen) ist zielführend, um die außerschulischen Konzepte mit einem breiten Partnernetzwerk entwerfen und durchführen zu können. Die Einbindung des geplanten Partnernetzwerkes ist in der Skizze detailliert zu erläutern.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Projektaufrufs sind Personalausgaben einschließlich der damit verbundenen Sach- und Gemeinausgaben förderfähig.
- Die Höhe der förderfähigen Personalausgaben bemisst sich nach der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie.
- Die Sach- und Gemeinausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von insgesamt 40% der förderfähigen Personalausgaben abgegolten.
- Die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf maximal 200.000 Euro je Vorhaben oder je Beteiligtem an einem Verbundvorhaben begrenzt.
-
Projekte dürfen in der Regel für einen Durchführungszeitraum von bis zu 24 Monaten beantragt werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung durch ein Gutachtergremium ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.
Die zu entwickelnden und durchzuführenden außerschulischen Konzepte sind themenoffen gestaltet, müssen jedoch die Schwerpunkte „Programmieren“ und „Algorithmen“ , angelehnt an die sechste Spalte des Medienkompetenzrahmen.NRW „Problemlösen und Modellieren“ , inhaltlich abdecken.
Weitere Informationen zum Medienkompetenzrahmen NRW finden Sie hier.
Dieser Aufruf stellt den ersten von insgesamt drei Aufrufen dar, welche in einem jährlichen Abstand platziert sein werden. Ab dem zweiten Aufruf kann es zu einer Flexibilisierung der Schwerpunkte kommen.
Für die Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ liegen Teilnahmevoraussetzungen vor
- Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
- Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
- Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn, diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
- Die entwickelten und durchgeführten außerschulischen Konzepte bilden das Fundament, um Schülerinnen und Schüler für die anwendungsbezogene Informatik zu begeistern. Die Konzepte müssen den Schwerpunkten „Programmieren“ und „Algorithmen“, gemäß der sechsten Spalte des Medienkompetenzrahmen NRW, zugeordnet werden. Die weitere inhaltliche Ausgestaltung ist themenoffen.
- Es ist eine Skizze einzureichen, in welcher das zu fördernde Konzept anhand detaillierter Arbeitsschritte, den Meilensteinen, Ausgaben und der Finanzierung darzulegen ist. In der Skizze ist auszuführen, welche Maßnahmen mit den externen Expertinnen und Experten des Partnernetzwerkes im Rahmen der außerschulischen Konzepte durchgeführt werden.
- In der Projektskizze ist darzulegen, wie das Projektvorhaben nachhaltig nach Ablauf der Förderung weitergeführt und aufrechterhalten werden kann.
- Eine Vernetzung mit dem regionalen Umfeld (u. a. Bildungseinrichtungen, außerschulischen Lernorten, Unternehmen, Wirtschafts- und Industrievertretenden, Freiberuflern und Sonstigen) ist erforderlich, um die außerschulischen Konzepte zusammen mit einem breiten Partnernetzwerk entwerfen und erfolgreich durchführen zu können. Die Einbindung bestehender oder noch zu bildender Partnernetzwerke ist in der Skizze detailliert zu erläutern.
- Sofern diese bereits vorliegen, sind Interessenbekundungen von Beteiligten eines bestehenden Netzwerkes oder von potentiellen Partnerinnen und Partnern, vorzugsweise auch von Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorten, der Skizze beizufügen. Unabhängig hiervon sind von allen Antragstellenden Stufenpläne, sowohl zur geplanten Ausgestaltung und Erweiterung des potentiellen Partnernetzwerkes als auch zur Akquise (weiterer) Bildungseinrichtungen und außerschulischer Lernorte, als Bestandteil der Skizze auszufertigen und einzureichen.
- Die Vorhaben sind ausschließlich im nichtwirtschaftlichen Bereich durchzuführen, siehe Anlage 4.6.
- Aufrufstart: 14. Dezember 2022
- Einreichungsfrist: 28. Februar 2023, 15:00 Uhr
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate

Sie interessieren sich für „Pakt für Informatik 2.0“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf!
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
paktfuerinformatik.in.nrw@fz-juelich.de.
Informationsveranstaltungen
Die Unterlagen zu bereits erfolgten Informationsveranstaltungen finden Sie unter Downloads.