Europäischer Kontext
Wissenswertes rund um die STEP-Verordnung
In vielen Fördermaßnahmen, die wir als IN.NRW betreuen, kommen Regelungen der sogenannten STEP-Verordnung zum Tragen. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP). Ergänzt wird die STEP-Verordnung durch von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien, die u. a. Begriffsbestimmungen enthalten und als Orientierungshilfe für die Umsetzung der Verordnung dienen.
Übergeordnetes Ziel der STEP-Verordnung ist es, die Wirtschaft der Europäischen Union resilienter und nachhaltiger zu gestalten. Innovative Projekte, die dazu beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen nach der STEP-Verordnung gefördert werden. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die STEP-Verordnung und ihre Umsetzung in NRW.
Zum Weiterlesen
- STEP-Verordnung im Volltext
- STEP-Leitlinien im Volltext
- Strategic Technologies for Europe Platform (Online-Portal)
Mit der STEP-Verordnung unterstützt die EU die Entwicklung kritischer, wegweisender Technologien, den ökologischen und digitalen Wandel, die Sicherung entsprechender Wertschöpfungsketten und Arbeitskräfte und Qualifikationen. An der Finanzierung solcher Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Zukunft Europas beteiligt sich die Europäische Union u. a. im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Just Transition Fund.
Mit der STEP-Verordnung will die EU die Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft der gesamten Europäischen Union sichern und die nachhaltige und digitale Transformation des Binnenmarktes vorantreiben. Dabei stehen diese Säulen bzw. Anwendungsbereiche im Fokus:
- die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien im Gebiet der Europäischen Union von der Prototyp-Entwicklung/Machbarkeitstestung bis hin zur kommerziellen Produktion
- die Reduzierung von strategischer Abhängigkeit bzw. die Stärkung von europäischen Wertschöpfungsketten; hier insbesondere auch in Bezug auf kritische Rohstoffe (z. B. seltene Erden) und hochspezialisierte Bauteile/Maschinen
- damit verbundene Dienstleistungen
- die Reduzierung des Arbeits- und Fachkräftemangels insbesondere in den als strategisch wichtig erkannten wirtschaftlichen Sektoren
Als kritische Technologien gelten Technologien in drei Sektoren:
- digitale und technologieintensive Innovationen
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien
- Biotechnologien.
IPCEI-Projekte sowie Projekte, die der Netto-Null-Industrie-Verordnung oder der Verordnung zu kritischen Rohstoffen zugeordnet werden können, erfüllen ebenfalls die Bedingungen der STEP-Verordnung.
Außerdem müssen kritische Technologien
- ein innovatives, neues und wegbereitendes Element mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial auf den Binnenmarkt bringen ODER
- zur Verringerung oder Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Union beitragen.
„Innovativ“ meint in diesem Zusammenhang eine Neuartigkeit, die zu spürbaren Verbesserungen oder Veränderungen im betreffenden Wirtschaftszweig führt. „Neu“ bezeichnet kürzlich entwickelte Technologien, die allmählich an Bedeutung gewinnen und voraussichtlich erhebliche Wirkungen erzielen. „Wegbereitend“ im Sinne der STEP-Verordnung sind die fortschrittlichsten, innovativsten und komplexesten Technologien.
Technologien, die strategische Abhängigkeiten verringern oder verhindern, sind solche Technologien, die zur industriellen und technologischen Führungsrolle der Union, zu kritischen Infrastrukturen, Produktionskapazitäten oder der Versorgungssicherheit beitragen oder sich im Binnenmarkt positiv grenzüberschreitend auswirken.
Die Liste der kritischen Technologien ist nicht abschließend definiert, sondern kann sich abhängig von technologischen, geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ändern. Eine beispielhafte, nicht abschließende Übersicht über einzelne kritische Technologien aus den oben genannten drei Sektoren finden Sie in den STEP-Leitlinien (Mitteilung der Kommission C/2024/3209).
Die einzelnen Sektoren im Überblick

Digitale und technologieintensive Innovationen
Technologieintensive Innovationen sind Innovationen, die zu bahnbrechenden Lösungen führen können und die auf modernsten wissenschaftlichen, technologischen und ingenieurtechnischen Grundlagen beruhen oder Fortschritte verschiedener Bereiche/Sektoren kombinieren. Im Bereich der digitalen und technologieintensiven Innovationen zählen z. B. folgende Technologien als kritisch:
- Fortschrittliche Halbleitertechnologien
- KI
- Konnektivitäts-, Navigations- und Digitaltechnologien
- Sensortechnologie
- Robotik und autonome Systeme

Umweltschonende und ressourceneffiziente Innovationen
Im Bereich der umweltschonenden und ressourceneffizienten Innovationen gelten z. B. folgende Technologien als kritisch:
- Solartechnologien
- Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
- Batterie- und Energiespeichertechnologien
- Wärmepumpen und geothermische Energien
- Wasserstofftechnologien
- Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan
- Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2
- Stromnetztechnologien
- Kernspaltungstechnologien
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe
- Wasserkrafttechnologien
- Sonstige Technologien für erneuerbare Energie
- Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien
- Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen
- Transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung
- Technologien zum Transport von CO2
- Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr
- Sonstige Nukleartechnologien
- Fortschrittliche Materialien sowie Fertigungs- und Recyclingtechnologien
- Technologien von entscheidender Bedeutung für Nachhaltigkeit, z. B. Wasserreinigung und -entsalzung
- Technologien der Kreislaufwirtschaft

Biotechnologien
Im Bereich der Biotechnologien liegt eine breite Begriffsbestimmung zugrunde. Es gelten z. B. folgende Technologien als kritisch:
- DNA/RNA
- Proteine und andere Moleküle
- Zell- und Gewebekultur und -technik
- Verfahrenstechniken der Biotechnologie
- Gen- und RNA-Vektoren
- Bioinformatik
- Nanobiotechnologie
Sofern es sich um verbundene, spezialisierte Dienstleistungen handelt, die für die Entwicklung/Herstellung der betreffenden kritischen Technologie zwingend erforderlich sind, können auch Dienstleistungen über STEP gefördert werden. Hierzu zählen z. B. Reinraum-Dienstleistungen oder Hochleistungsrechendienste.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die europäischen Ziele der STEP-Verordnung aufzugreifen und als erste Region der EU ihr EFRE/JTF-Programm entsprechend um neue STEP-Prioritäten erweitert. Wenn bei einer Maßnahme aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 STEP zum Tragen kommt, werden die entsprechenden Rahmenbedingungen in der Förderbekanntmachung festgelegt.
In Fördermaßnahmen und -wettbewerben, in denen nur einzelne Projekte über STEP gefördert werden, geben Sie selbst bei der Skizzeneinreichung bzw. Antragstellung an, ob Sie ihr Projekt einer kritischen Technologie zuordnen und wenn ja, welcher. Bitte beachten Sie: Diese Einordnung ist nicht verbindlich, bei der Antragsbearbeitung wird sie durch die Innovationsförderagentur NRW bzw. die jeweils zuständige Stelle geprüft und ggf. angepasst/abgelehnt!
Auch in Fördermaßnahmen/-wettbewerben, die vollständig über STEP gefördert werden, müssen Sie angeben, inwiefern es sich bei Ihrem Vorhaben um eine kritische Technologie handelt, die ein innovatives, neues und wegbereitendes Element mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial auf den Binnenmarkt bringt oder zur Verringerung/Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Union beiträgt. Die entsprechenden Vorlagen sind bei der Antragstellung über das Portal EFRE.NRW.Online jeweils hinterlegt.
Wichtig: In Fördermaßnahmen/-wettbewerben, in denen nur einzelne Projekte über STEP gefördert werden, können auch Ideen gefördert werden, die nicht den STEP-Kriterien entsprechen. In Fördermaßnahmen/-wettbewerben, die vollständig über STEP gefördert werden, müssen alle eingereichten Projekte die nötigen STEP-Kriterien erfüllen.
Grundsätzlich ändert sich für Sie als Geförderte nur die Herkunft der Gelder: Bei einer Förderung nach STEP stammen die ausgezahlten Fördermittel bis zu 100% von der EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder aus dem Just Transition Fund (JTF). Bei einer Förderung nach EFRE oder JTF ohne STEP-Bezug stammt ein Teil der Fördermittel vom Land NRW.
Einziger Unterschied: Großunternehmen in Innovationswettbewerben. Diese können nicht über die STEP-Verordnung gefördert werden. Ihre Förderung erfolgt weiterhin über den EFRE, auch wenn der restliche Verbund über STEP gefördert wird. Außerdem ist die Förderquote bei 40% gedeckelt und das Großunternehmen darf nicht Konsortialführer sein.
Dieser Fall betrifft insbesondere Verbünde mehrerer Projektpartner, wenn ein Partner ein Großunternehmen ist: Erfüllt das Gesamtvorhaben die Kriterien für eine Förderung nach der STEP-Verordnung, werden die Großunternehmen des Verbundes normal über EFRE gefördert. Zu beachten ist, dass die Förderquote für Großunternehmen in diesem Fall auf max. 40% gedeckelt ist und Großunternehmen nicht Konsortialführer des Verbunds sein dürfen.
Fördermaßnahmen, bei denen STEP zum Tragen kommt
Fördermaßnahme | Themen | Zielgruppen | Einreichungsfrist |
---|---|---|---|
Zirkuläre Produktion | 25, 51 | 13 | 31.03.2025 |
Forschungsinfrastrukturen.NRW | 55, 39, 59, 57, 43, 47, 49, 45, 51, 61 | 17, 19, 13, 35 | 28.02.2025 |
NRW-Patent-Validierung | 59, 41, 61 | 17, 13 | 28.02.2025 |
Grüne Gründungen.NRW | 41, 27, 43, 23 | 33, 17, 19, 13 | 26.02.2025 |
Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW | 55, 47 | 17, 15, 19, 13, 35 | 10.02.2025 |
Regio.NRW – Transformation | 39, 43, 37, 61 | 17, 19, 13, 35, 21 | 31.01.2025 |
Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW | 45 | 17, 15, 19, 13, 35 | 28.01.2025 |
Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW | 57 | 17, 15, 19, 13, 35 | 06.01.2025 |
Circular Economy - CircularCities.NRW | 93, 55, 39, 59, 57, 43, 47, 49, 45, 51 | 17, 19, 13, 35, 21 | 03.01.2025 |
Start-up Center.NRW | 41, 61 | 110 | 09.12.2024 |
Start-up Fokuszentren.NRW | 41, 61 | 17 | 09.12.2024 |
Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen | 55, 43, 105, 23 | 15, 13 | 02.12.2024 |
Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW | 80, 39 | 17, 15, 19, 13, 35 | 23.11.2024 |
Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW | 55, 59, 51 | 17, 15, 19, 13, 35 | 31.10.2024 |
Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW | 59, 43 | 17, 15, 19, 13 | 28.10.2024 |