Boost4Impact.NRW – Förderung junger innovativer Unternehmen mit gemeinwohlorientiertem Geschäftsmodell
Auf einen Blick
Existenzgründerinnne und Existenzgründer
Stärkung junger innovativer Gemeinwohlunternehmen, damit sie ihre gesellschaftlich und ökologisch wirksamen Geschäftsmodelle nachhaltig am Markt etablieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern können.
einstufiges Antragsverfahren
Die aktuelle Einreichungsrunde endet am 31.03.2027, 23:59 Uhr
Junge innovative Unternehmen mit einem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell („junge Gemeinwohlunternehmen“) nehmen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ein. Als gemeinwohlorientierte Geschäftsmodelle gelten insbesondere Vorhaben, die zur Bewältigung gesellschaftlicher oder ökologischer Herausforderungen beitragen. Hierzu zählen beispielsweise (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend):
- Klima- und Umweltschutz,
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft,
- soziale Teilhabe,
- Bildung und Qualifizierung,
- Gesundheit und Pflege,
- Integration und Inklusion,
- nachhaltige Mobilität,
- Demokratiestärkung und gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie
- technologische Lösungen mit nachweisbarem gesellschaftlichem Mehrwert.
Durch die Verbindung wirtschaftlich tragfähiger unternehmerischer Ansätze mit gesellschaftlichen Anliegen entstehen soziale und ökologische Lösungen und Innovationen, die in besonderer Weise auf gesellschaftliche oder ökologische Herausforderungen unserer Zeit reagieren und dabei auch kollektive Vorteile schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.
Junge Gemeinwohlunternehmen grenzen sich von „konventionellen“, primär gewinnorientierten Gründungsformen etwa im Hinblick auf Leistungsempfänger, Marktorientierung oder Rechtsformen ab und stehen vor besonderen Herausforderungen im Gründungsprozess und bei der Marktfestigung. Einschlägige Studien deuten auf geringere Renditeerwartungen, einen höheren Unterstützungsbedarf sowie Hemmnisse bei der Kapitalakquise hin. Die Maßnahme dient daher der dauerhaften Sicherung der Marktposition nach der Gründung des Unternehmens und soll junge Gemeinwohlunternehmen in NRW unterstützen.
Die Fördermaßnahme "Boost4Impact.NRW" dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 2 („Mittelstandsfreundliches NRW“) und trägt dort zum spezifischen Ziel „Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen“ bei.
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert.
Der Förderaufruf „Boost4Impact.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Hinweis
Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Boost4Impact.NRW“ endet am 31.03.2027, 23:59 Uhr.
Die Einreichung Ihres Antrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter boost4impact.in.nrw@ptj.de.
Zum PortalWer wird gefördert?
Junge gemeinwohlorientierte Kleinstunternehmen in der kritischen Phase der Kapitalsuche, der Akquise von Geschäftspartnerinnen und -partnern sowie insgesamt in der Phase der Festigung am Markt. Die Gründung des Kleinstunternehmens darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
Projektbezogene Ausgaben für Lieferungen und Dienstleistungen, die geeignet sind, die strukturellen, organisatorischen und vertrieblichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Marktposition zu schaffen oder zu stärken, werden bis zu 70 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Hierzu gehören:
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen,
- externe Beratungsleistungen,
- Coaching- und Qualifizierungsleistungen,
- Softwarelizenzen und digitale Lösungen,
- Marktstudien, Analysen und Gutachten,
- Agentur- und Kreativleistungen,
- IT- und Implementierungsdienstleistungen sowie
- externe Finanz- und Bewertungsleistungen.
Wie wird gefördert?
Einstufiges Antragsverfahren.
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Boost4Impact.NRW" erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren. Förderanträge können direkt eingereicht werden und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Förderwürdige und förderfähige Anträge werden anschließend bis zur Grenze der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
- Aufrufstart: 01.10.2026
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 31.03.2027, 23:59 Uhr
Die Einreichung ist bis zum 31.03.2027, 23:59 Uhrüber das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.
Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post (Posteingangsstempel der Innovationsförderagentur NRW) an
Forschungszentrum Jülich GmbH
Innovationsförderagentur NRW
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich TRI
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: boost4impact.in.nrw@ptj.de. Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: boost4impact.in.nrw@ptj.de.
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen) vom 2. September 2026
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „Boost4Impact.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf!
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
- montags und mittwochs bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektanträgen kontaktieren Sie:
boost4impact.in.nrw@ptj.de