Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW

Auf einen Blick
KMU, Große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Entwicklung von klima- und umweltschonenden Innovationen sowie von nachhaltige Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie der Sektorenkopplung
zweistufiges Antragsverfahren
Aufrufstart: 24. Februar 2023 | Einreichungsfrist: 23. Mai 2023, 16:30 Uhr
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.
Das Innovationsfeld „Energie und innovatives Bauen“ strebt die Weiterentwicklung Nordrhein-Westfalens zu einem der innovativsten und klimafreundlichsten Industriestandorte weltweit an. Mit Blick auf das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen ist eine grundlegende, zielführende und klimaneutrale Transformation der Sektoren Energie, Industrie und Gebäude unumgänglich. Innovationen ermöglichen neue Chancen für den Wirtschaftsstandort NRW und stärken dessen Wettbewerbsfähigkeit entlang der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes.
Der Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, klima- und umweltschonende Innovationen zu entwickeln sowie nachhaltige Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung zu finden. Es sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung sowie im Verbund mit Großunternehmen gefördert werden, da diese Vorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und von ihnen der größte wissenschaftliche, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekt erwartet wird.
Der Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden drei Themenschwerpunkten ab
- Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
- Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
- Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs Energie.IN.NRW werden Vorhaben entlang des politischen Ziels 1 (Innovatives NRW) und des spezifischen Ziels 1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ gefördert.
Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Für den Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW stellen Land und EU rund 105 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Energie.IN.NRW zum 23. Mai 2023 geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024.
Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.
Was wird gefördert?
Innerhalb der drei Themenschwerpunkte des Innovationswettbewerbs Energie.IN.NRW werden die zentralen energie- und klimapolitischen Herausforderungen des Landes fokussiert. Dies schließt die Erzeugung von Strom und Wärme über Erneuerbare Energien, den Ausbau und die Flexibilisierung der Netze und Speicher, die Produktion und Nutzung alternativer Energieträger, Energiespeicher und Kraftstoffe sowie die Digitalisierung und Energiesystemforschung ein. Darüber hinaus werden klimaneutrale Prozesse, Produktionsverfahren und Materialentwicklungen, auch im Hinblick auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gebäudesektor gefördert. Zudem werden im Gebäude- und Mobilitätssektor neben der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz auch neue Ansätze zu urbanen Energielösungen ebenso wie die Stärkung der dezentralen Sektorenkopplung und der klimagerechten Mobilität vorangetrieben.
Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach weiteren Schritten in marktgerechte Produkte zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% betragen.
Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.
Eine Übersicht der Fördersätze kann der FEI-Richtlinie unter 6.6 entnommen werden.
Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragsstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
Aufrufstart: Freitag, 24. Februar 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: Dienstag, 23. Mai 2023, 16:30 Uhr
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: vrsl. Freitag, 23. Februar 2024, 16:30 Uhr
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: vrsl.Freitag, 22. November 2024, 16:30 Uhr
Die IN.NRW berät Wettbewerbsteilnehmende und nimmt die Wettbewerbsbeiträge entgegen.
Für Interessierte gibt es die Möglichkeit wichtige Informationen rund um den Innovationswettbewerb sowie den Bewerbungsprozess im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die von der IN.NRW angeboten werden, einzuholen
Virtuelle Informationsveranstaltungen
Für Interessierte bietet die Innovationsförderagentur NRW virtuelle Informationsveranstaltungen an
- Mittwoch, 08. März 2023, Beginn um 15:00 Uhr (WebEx-Link zur Informationsveranstaltung)
- Dienstag, 28. März 2023, Beginn um 15:00 Uhr (WebEx-Link zur Informationsveranstaltung)
- Dienstag, 25. April 2023, Beginn um 15:00 Uhr (WebEx-Link zur Informationsveranstaltung)
- EFRE/JTF RRL NRW
- Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
- Verordnung (EU) Nr.651/2014
- Verordnung (EU) Nr.1407/2013
- Verordnung (EU) Nr.2021/1060
- Verordnung (EU) Nr.2021/1058
- FEI-Richtlinie
- Kostenrichtlinie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate

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Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
energie.in.nrw@fz-juelich.de