Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW
Auf einen Blick
KMU, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kreativwirtschaft sowie KI und IKT
zweistufiges Antragsverfahren
Projektskizzen können bis zum 10. Februar 2025, 23:59 Uhr, eingereicht werden
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sieben Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.
Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW - Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Die Innovationen sollen als Treiber für eine moderne klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen dienen.
Die standortspezifischen Stärken des Landes NRW sollen innerhalb der folgenden drei Themenbereiche gefestigt und ausgebaut werden:
- Kreativwirtschaft
- Künstliche Intelligenz
- Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft
Aus der Regionalen Innovationsstrategie werden hiermit die beiden Innovationsfelder „Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft und innovative Dienstleistungen“ (Themenschwerpunkte „ Kreativwirtschaft“ und „Künstliche Intelligenz“) und das Querschnittsfeld „Schlüsseltechnologien der Zukunft, IKT“ (Themenschwerpunkte „Künstliche Intelligenz“ sowie „Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft“) adressiert.
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF- Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Aktuelles
Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „NEXT.IN.NRW“ endet am 10. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Zum Portal
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.
Was wird gefördert?
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen
- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.
Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Dabei werden spezifische Schwerpunkte innerhalb der drei Themenbereiche fokussiert: So soll etwa das wirtschaftliche Anwendungspotenzial der Kreativwirtschaft gestärkt werden, der Einsatz von KI in Unternehmen und Forschung konsolidiert werden oder die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und der Ausbau der F&E-Leistung/-Kompetenz in NRW ausgebaut werden.Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis.
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Förderquoten (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
- von 60% bis höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen
- höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für mittlere Unternehmen:
- von 50% bis höchstens 70% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen
- höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Änderungen durch die STEP-Verordnung
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.
Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
- Aufrufstart: 03. Mai 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 01. September 2023, 16:00 Uhr
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 26. April 2024, 16:00 Uhr
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 10. Februar 2025, 23:59 Uhr
EFRE/JTF RRL NRW + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „NEXT.IN.NRW“, der federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (3. Mai bis 1. September 2023) wurden insgesamt 37 Skizzen von 125 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Begutachtung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber wurden Anfang Januar 2024 im Rahmen einer schriftlichen Rückmeldungüber die Auswahlergebnisse informiert.
Begutachtungsausschuss der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs NEXT.IN.NRW
Fr. | Dr. | Henseler-Unger | ehemals Bundesnetzagentur |
Hr. | Prof. Dr. | Tropea | Technische Universität Darmstadt i.R. |
Hr. | Schermann | Digitales Innovationszentrum, Karlsruhe | |
Hr. | Prof. Dr. | Wendzel | Hochschule Worms, Zentrum für Technologie und Transfer |
Fr. | Prof. Dr. | Ghellal | Hochschule für Medien in Stuttgart |
Hr. | Prof. Dr. | Langbehn | HAW Hamburg |
Fr. | Dr. | Baedeker | Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie |
Fr. | Hage | Kreatives Sachsen | |
Fr. | Graf | PYG-Design | |
Fr. | Trenz | Impact Hub Ruhr | |
Fr. | Nagel | Stiftung Neue Verantwortung (SNV) | |
Hr. | Prof. Dr. | Schotten | RPTU Kaiserslautern |
Die zweite Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „NEXT.IN.NRW“, der federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der zweiten Einreichungsrunde (26. Januar bis 26. April 2024) wurden insgesamt 76 Skizzen von 252 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Begutachtung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich ab September 2024 im Rahmen einer schriftlichen Rückmeldungüber die Auswahlergebnisse informiert.
Begutachtungsausschuss der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs NEXT.IN.NRW
Fr. | Dr. | Baedeker | Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie |
Fr. | Dr. | Henseler-Unger | ehem. Bundesnetzagentur |
Hr. | Prof. Dr. | Morschheuser | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Fr. | Graf | Co-Founderin Kreativnetzwerk designmetropole Aachen, PYG-Design | |
Hr. | Prof. Dr. | Kabel | HAW Hamburg, Department Design |
Fr. | Cipierre | ada Learning GmbH, Düsseldorf | |
Hr. | Prof. Dr. | Nebel | Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Informatik, Freiburg im Breisgau |
Hr. | Schermann | DIZ | Digitales Innovationszentrum, Karlsruhe | |
Hr. | Klinkenberg | Co-Founder und General Manager von RapidMiner GmbH / Altair Engineering GmbH | |
Fr. | Nagel | Deutsche Digitale Beiräte; Vorstand des eurobits e. V.; Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH (BIGS) | |
Hr. | Prof. Dr. | Tropea | Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Strömungslehre und Aerodynamik |
Fr. | Kemp | Vorstand/CTO Sana Kliniken, Mitglied des Präsidiums eco - Verband der Internetwirtschaft e. V., Köln |
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