Zirkuläre Produktion
Auf einen Blick
KMU
Entwicklung und Herstellung von Prototypen kritischer Technologien in den Bereichen digitaler und technologieintensiver Innovationen, umweltschonender und ressourceneffizienter Technologien sowie Biotechnologien
einstufiges Antragsverfahren
Einreichungsfrist: 31. März 2025
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine stark mittelständisch geprägte Industrie, welche im internationalen Wettbewerb steht und von Innovationen abhängig ist. Besonders in der industriellen Produktion gewinnt die ganzheitliche Kreislaufwirtschaft („Zirkuläre Wertschöpfung“) zunehmend an Bedeutung. Fertigungs- und Recyclingtechnologien müssen in Bezug auf Produktdesign und Produktionsprozesse zukünftig so weiterentwickelt werden, dass neue Produkte schadstoffarm, langlebig, reparierbar und am Ende ihrer Gebrauchsphase als Wertstoffe wiedereinsetzbar sind.
Durch den Förderaufruf „Zirkuläre Produktion“, im Folgenden ZiPo.NRW genannt, sollen insbesondere solche Beiträge gefördert werden, welche die Entwicklung von kreislauforientierten Prototypen für Maschinen, Produkte oder Prozesse über die gesamte Wertschöpfungskette der industriellen Produktion vorantreiben. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des zirkulären Produktdesigns sollen Projekte angestoßen werden, deren Produkt- und Prozessentwicklungen auf z. B. Verringerung des Materialverbrauchs, Nachhaltigkeit des Materials, Modularität und Upgrade-Fähigkeit, verlängerte Lebensdauer oder Lebenszyklus ausgerichtet sind.
Unterstützt werden strategische Technologien, ihre entsprechenden Wertschöpfungsketten sowie mit ihnen verbundene Dienstleistungen, die ein innovatives, neues und wegbereitendes Element mit einem erheblichen Potenzial für den EU-Binnenmarkt schaffen oder einen Beitrag zur Verringerung der strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten.
Der Förderaufruf „Zirkuläre Produktion“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stehen für diesen Aufruf 21 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Hinweis
Die nächste Einreichungsrunde des Förderaufrufs „Zirkuläre Produktion“ endet am 31. März 2025.
Die Einreichung Ihrer Projektanträge erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Zum PortalWer wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Beachten Sie hierzu bitte den Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Union.
Was wird gefördert?
Gefördert werden umsetzungsorientierte Einzelmaßnahmen von KMU mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten, die entsprechend der STEP-Vorgaben die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Insbesondere werden die Anschaffung von Geräten/Apparaten/Anlagen/Sachausgaben (Investitionen) unterstützt sowie dazugehörige Dienstleistungsaufträge an Dritte, die für die Einrichtung von Prototypen von entscheidender Bedeutung und spezifisch sind.
Es können maximal 10% der Gesamtausgaben für eigene Personal- und Gemeinausgaben geltend gemacht werden, sofern die Ein- bzw. Errichtung der Anschaffung nicht in einem Dienstleistungsauftrag erfolgt.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss hängt von der Art und Größe der antragstellenden KMU ab sowie von bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen. Da dieser Förderaufruf insbesondere einen Fokus auf die Kategorie „Experimentelle Entwicklung“ legt, beträgt der Fördersatz:
- für kleine Unternehmen: bis zu 90% (max. 300.000 Euro¹) oder bis zu 45% (max. 2.000.000 Euro)
- mittlere Unternehmen: bis zu 70% (max. 300.000 Euro¹) oder bis zu 35% (max. 2.000.000 Euro)
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
¹ Hierbei handelt es sich um eine Förderung nach den De-minimis-Regelungen der Europäischen Union: Beachten Sie, dass über die letzten 3 Jahre nicht mehr als 300.000 Euro kumuliert bezuschusst werden können.
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „ZiPo.NRW“ erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren. Es können direkt Förderanträge gestellt werden.
Die Anträge werden von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss bewertet und gerankt und die positiv bewerteten Anträge werden bis zur Mittelverfügbarkeitsgrenze bewilligt.
- Aufrufstart: 13. November 2024
- Einreichungsfrist: 31. März 2025
Die Einreichung ist bis zum 31. März 2025 über das EFRE.NRW.Online-Portal möglich. Dort finden Sie auch die Antragsunterlagen zum Download.
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung, die bei der Einreichung Ihres Projektantrags in EFRE.NRW.Online am Ende zum Download bereitgestellt wird, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen sein muss.
Als rechtsverbindlich zählt eine Unterschrift der Vertretungsberechtigen im Original per Post an:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Innovationsförderagentur NRW
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich TRI
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an: zipo.in.nrw@fz-juelich.de.
Projektanträge, die später eingereicht werden, können in dieser Einreichungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: zipo.in.nrw@fz-juelich.de.
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Veordnung (EU) 2024/795 (STEP-Verordnung)
Mitteilung der Kommission C/2024/3209 (Leitlinien zur STEP-Verordnung)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „Zirkuläre Produktion“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf!
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage bezüglich eines Beratungstermins folgendes Beratungsdokument. Termine werden nach Eingang der Anfragen vergeben. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
zipo.in.nrw@fz-juelich.de