Innovationen im Bereich Innovative Medizin, Gesundheit und Lebenswissenschaften im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

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Auf einen Blick


Wer:

KMU, Große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunale Einrichtungen, Wohlfahrteinrichtungen, Vereine, Verbände Stiftungen


Was:

Wissens- und Technologietransfer zur Entwicklung innovativer, marktreifer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, Lösungen zur Prävention sowie neuartige Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Projektskizzen können bis zum 06. Januar 2025, 23:59 Uhr, eingereicht werden


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb auf Verbundvorhaben von KMU, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Das Innovationsfeld „Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science“ umfasst die wissens- und forschungsintensiven Themen aus der Medizin, insbesondere der Spitzenmedizin, der Medizintechnik, der Lebenswissenschaften, der Ernährungswissenschaften und der Pharmazie. Innovative Medizin ist durch die Entwicklung neuer Verfahren, Techniken und Methoden Innovationstreiberin für eine wissenschaftsgetriebene Biomedizinforschung.

Nordrhein-Westfalen verfügt über eine ausgesprochen leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Lösungen zur Prävention, neuartigen Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen sind thematischer Schwerpunkt, wobei die Instrumente der Digitalisierung und die Biotechnologie als wichtige Schlüssel- und Querschnittstechnologien von besonderer Bedeutung sind. Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft zu stärken und weiter auszubauen. Nachhaltige Innovationen in der Biotechnologie bieten wertschöpfungsorientierte Lösungen für alle Bereiche, die im Fokus dieses Wettbewerbs stehen.

Das Innovationsfeld wird aufgrund der Herausforderungen durch den Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung und zukünftige Infektionsgefahren weiterhin an Bedeutung gewinnen, etwa im Kontext der Frühidentifikation von neuen Infektionskrankheiten, leistungsstarker Diagnostik zur Entdeckung von Infektionsclustern oder bei der Entwicklung innovativer Konzepte zu deren Eingrenzung. Pharmazie – Made in NRW – spielt eine zunehmend wichtige Rolle im Kontext der Wirkstoffentwicklung sowie der Wirkstoffproduktion zur Reduktion der Abhängigkeit von globalen Lieferketten.

Zudem erlangen umweltrelevante Rahmenbedingungen zunehmende Bedeutung und erfordern innovative Lösungsansätze. Eine zukunftsorientierte d.h. in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht nachhaltig handelnde Gesellschaft agiert auf Basis resilienter, ressourcen- und klimaschonender Systeme und Prozesse unter Nutzung kreislauforientierter und damit nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Der Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) umgesetzt.  Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter  Über uns.

Kontakt

Rene Dieck
02461 61-85122

Dr. Inga Amuel-Schmidt
02461 61-96592

Dr. Rachel Schrammen
02461 61-2375

Aktuelles

Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Gesünder.IN.NRW“ endet am 06. Januar 2025 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Zum Portal
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Ergebnisse 1. Einreichungsrunde

In der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Gesünder.IN.NRW“ vom 17. März bis zum 15. Juni 2023 wurden insgesamt 51 Skizzen von 178 Förderinteressierten eingereicht.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.

 Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Adressiert werden Verbundvorhaben die thematisch in der innovativen Medizin und den Lebenswissenschaften verankert sind. Dabei werden u.a. Vorhaben im Bereich Spitzenmedizin und medizinische Spitzentechnologie, biohybride Medizin, Bioprinting und Infektiologie gefördert.

Medizinische Innovationen sind gesucht, d.h. innovative Verfahren und Produkte, die die Grundlage für Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten schaffen bzw. zur Gesunderhaltung, Versorgung und Rehabilitation von Menschen beitragen. Technologien, die beispielsweise in den Bereichen Lebenswissenschaften, Materialwissenschaften oder Nanotechnologie verortet sind, sollen hier Anwendung finden.

Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach Ende des Vorhabens in marktgerechte Produkte zu überführen. In der Skizze soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.

Förderfähig sind Ausgaben gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase. Die eingegangenen Projektskizzen werden in der ersten Stufe auf Basis vorgegebener Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Exzellenz und gesellschaftlichen Relevanz durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss geprüft und bewertet.

 Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

 Aufrufstart: 17. März 2023

  1. Einreichungsfrist bis 15. Juni 2023
  2. Einreichungsfrist bis 01. März 2024
  3. Einreichungsfrist bis 06. Januar 2025, 23:59 Uhr

EFRE/JTF RRL NRW

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr.651/2014

Verordnung (EU) Nr.1407/2013

Verordnung (EU) Nr.2021/1060

Verordnung (EU) Nr.2021/1058

FEI-Richtlinie

 

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Gesünder.IN.NRW“, der federführend durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (17. März bis 15. Juni 2023) wurden insgesamt 51 Skizzen von 178 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhielten im Oktober 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Eine Übersicht der zur Förderung aufgerufenen Skizzeneinreichenden der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Gesünder.IN.NRW“ finden Sie hier.

Begutachtungsausschuss der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Gesünder.IN.NRW

Fr. Prof. Dr. Brand Maastricht University
Hr. Prof. Dr. Schultz Christian-Albrecht-Universität zu Kiel
Hr. Prof. Dr. Staemmler Hochschule Stralsund
Fr. Prof. Dr. Holzgrabe Universität Würzburg
Fr. Prof. Dr. Ehrentreich-Förster Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie
Hr. Prof. Dr. Raptis Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg
Fr. Prof. Dr. Bozzaro Christian-Albrecht-Universität zu Kiel
Fr. Prof. Dr. van den Berg Universität Greifswald
Fr. Dr. Traube KyooBe tech GmbH, Leinfelden-Echterdingen
Hr. Dr. med. Bartmann DGTelemed GmbH, Berlin
Hr.   Wörne Qatna Medical GmbH, Hechingenr
Hr.   Webers COLIPI GmbH, Hamburg
Fr.   Methner Beraterin Medizinprodukte, Therapien
Fr.   Wendling Bundesverband Gesundheit IT, Berlin

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
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Sie interessieren sich für „Gesünder.IN.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne zunächst per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen.

Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

Informationsveranstaltungen

05.11.2024 Gesünder.IN.NRW

Informationsveranstaltung
Gesünder.IN.NRW

digital

05.11.2024 13:00 - 14:30 Uhr

Am Dienstag, 05.11.2024, findet um 13:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ statt.

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Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Gesünder.IN.NRW“ endet am 06. Januar 2025 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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