Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW
Auf einen Blick
KMU, Große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen in Zusammenarbeit mit KMU
Entwicklung von Innovationen für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkuläre Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel
zweistufiges Antragsverfahren
Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind.
Im Innovationsfeld „Umweltwirtschaft und Circular Economy“ werden diejenigen Ansatzpunkte in den Blick genommen, die einerseits zur Entwicklung umweltschützender, umweltfreundlicher und ressourceneffizienter und ressourcenschonender Produkte und Dienstleistungen beitragen und andererseits einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft leisten.
Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ werden deshalb kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die ökologischen Innovationspotenziale des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu nutzen. Hierbei wird von einem breiten Innovationsverständnis ausgegangen, dass sowohl technische als auch nichttechnische Potenziale durch Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sichtbar und langfristig nutzbar machen soll.
Im Blickpunkt stehen dabei Vorhaben, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken sowie Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden und dabei einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten. Alle Vorhaben sollen ein besonderes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation Nordrhein-Westfalens in Richtung einer Green Economy leisten.
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Der Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Christian Schorn
02461 61-84120
Dr. Daniel Augner
02461 61-84085
greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de
Aktuelles
Bitte beachten Sie, dass die dritte Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „GreenEconomy.IN.NRW“ am 28. Oktober 2024 um 23:59 Uhr geendet ist.
Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant.
Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wird gefördert?
Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.
Was wird gefördert?
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:
- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.
Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:
- Im Themenschwerpunkt „Umweltwirtschaft“ werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
- Im Themenschwerpunkt „Circular Economy“ werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und dem Ausbau zirkulärer Produkte, Geschäftsmodelle und Kooperationen gesucht.
- Im Themenschwerpunkt „Klimaanpassung“ werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.
Wie wird gefördert?
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für mittlere Unternehmen:
- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Änderungen durch die STEP-Verordnung
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
- Aufrufstart: 13. Januar 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 18. April 2023, 16:00 Uhr
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 18. Januar 2024, 16:00 Uhr
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 28. Oktober 2024, 23:59 Uhr
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „GreenEconomy.IN.NRW“, der durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (13. Januar bis 18. April 2023) wurden insgesamt 56 Skizzen von 194 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab August 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.
Eine Übersicht der zur Förderung aufgerufenen Unternehmen der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "GreenEconomy.IN.NRW" finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs GreenEconomy.IN.NRW
Fr. | Nallinger | Stiftung KlimaWirtschaft | |
Hr. | Prof. | Müller | Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. |
Hr. | Dr. | Jahns | Effizienz-Agentur NRW |
Fr. | Prof. | Töller | FernUniversität in Hagen |
Fr. | Seemann | Rebel Deutschland GmbH | |
Hr. | Prof. | Faulstich | Technische Universität Dortmund |
Hr. | Prof. | Bleischwitz | Universität Bremen |
Hr. | Dr. | Schmidt | Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e. V. |
Hr. | Dr. | Oles | thyssenkrupp Steel Europe AG |
Hr. | Heidenreich | Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) | |
Fr. | Prof. | Hartard | Hochschule Trier |
Fr. | Prof. | Cimatoribus | Hochschule Esslingen |
Fr. | Prof. | Steinberg | Hochschule Darmstadt |
Hr. | Prof. | Dichtl | Technische Universität Braunschweig |
Hr. | Prof. | Baur | IZES gGmbH / HTW Saar |
Die zweite Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „GreenEconomy.IN.NRW“, der durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der zweiten Einreichungsrunde (18. Oktober 2023 bis 18. Januar 2024) wurden insgesamt 35 Skizzen von 115 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten voraussichtlich ab Mai 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.
Eine Übersicht der zur Förderung aufgerufenen Unternehmen der zweiten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "GreenEconomy.IN.NRW" finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs GreenEconomy.IN.NRW
Fr. | Prof. | Faulstich | Technische Universität Dortmund |
Hr. | Prof. | Baur | IZES gGmbH / HTW Saar |
Hr. | Prof. | Bleischwitz | Universität Bremen |
Fr. | Prof. | Cimatoribus | Hochschule Esslingen |
Fr. | Prof. | Hartard | Hochschule Trier |
Hr. | Heidenreich | Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) | |
Hr. | Prof. | Müller | Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. |
Hr. | Dr. | Oles | funding2you GmbH |
Hr. | Dr. | Schmidt | Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. |
Fr. | Seemann | Rebel Deutschland GmbH | |
Fr. | Prof. | Steinberg | Hochschule Darmstadt |
Beratungsformate
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- Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de.