Forschungsinfrastrukturen.NRW
Auf einen Blick
KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in NRW
zweistufiges Antragsverfahren
Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2025, 23:59 Uhr, eingereicht werden
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine dichte Hochschul- und Forschungslandschaft sowie eine starke, mittelständisch geprägte Industrie. Um sich im internationalen Wettbewerb behaupten zu können, sind sie von stetigen Innovationsimpulsen abhängig. Vor diesem Hintergrund haben Landesregierung und EU die Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ aufgelegt. Ziel ist die Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovationspotenzials sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dies soll durch die Unterstützung von Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten erreicht werden, die eine hohe Relevanz für die Wirtschaft und die Bevölkerung in NRW besitzen.
Die Fördermaßnahme richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Stiftungen, Vereine und Kammern. Zudem muss bei einem Vorhaben ein Beitrag zu den sechs Innovationsfeldern, gemäß der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 2021-2027 (RIS NRW) mit „Cross-Innovation“ -Ansatz sowie das Bedienen von mindestens zwei hier definierten Handlungsfeldern klar erkennbar sein.
Gefördert werden können Vorhaben zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungs-ketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
- Biotechnologien.
Die Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Dr. Eva Reimer-Michalski (in Elternzeit)
02461 61-96598
Tamara Gehlen
02461 61-84189
Dr. Sebastian Dziallach
02461 61-1676
forschungsinfrastrukturen.in.nrw@fz-juelich.de
Bei förderrechtlichen Fragen
Bei förderrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen Ihrer zuständigen Bezirksregierung (siehe Beratungsformate).
Aktuelles
Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ endet am 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Zum PortalWer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
Die entsprechenden Einrichtungen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft arbeiten eng im Sinne einer „Public-private-Partnership“ (PPP) oder einem Verbund von Partnern (Partnernetzwerk) sowie ggf. mit weiteren relevanten Akteuren zusammen und tragen für eine Verbreitung ihrer Ergebnisse Sorge. Eine Transferstrategie ist zwingende Voraussetzung einer Wettbewerbsteilnahme, da Insellösungen vermieden werden sollen. Gleichzeitig soll im Konzept plausibel dargestellt werden, wie nach Ablauf der Förderung im Sinne einer Verstetigung eine Finanzierung ohne zusätzliche öffentliche Mittel gewährleistet werden kann. In der Skizze sollen daher bereits Planungen zur langfristigen Etablierung der Forschungsinfrastrukturen (bspw. Verstetigung durch Integration in bestehende Strukturen und Ausgründung) im Sinne einer Governancestruktur dargelegt werden.
Was wird gefördert?
Im Sinne des Förderaufrufes werden
- Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
- Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
- der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
- Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden, gefördert.
Darunter fallen Anschaffungen von Geräten, Anlagen und dafür erforderliche bauliche Maßnahmen sowie Sachausgaben und verbundene Dienstleistungen. Bei besonderer strategischer Bedeutung für das Land NRW können in der 1. und 2. Runde Neubaumaßnahmen befürwortet werden. In der 3. Runde können keine Neubaumaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden gefördert werden. Sonstige Umbaumaßnahmen von vorhandenen Strukturen sind weiterhin zulässig. Ein Umbau und insbesondere Neubau muss bereits in der Skizzenphase auf seine Umsetzbarkeit geprüft und die Erstellung einer Ausgabenplanung durch eine fachlich geeignete Institution oder Person begleitet werden, welche in einer entsprechenden Anlage der Skizze dargelegt wird. Im Falle einer Förderzusage ist die Einbeziehung eines Projektsteuerers oder Generalplaners notwendig, sofern die Institution über keine vergleichbar qualifizierte Person verfügt.
Weiterhin können projektbezogene Sach- und Personalausgaben für ein umsetzungsorientiertes begleitendes FuE Vorhaben bewilligt werden.
Der reine Betrieb der beschafften Forschungsinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Der Förderzeitraum beträgt i. d. R. 3 Jahre.
Wie wird gefördert?
Es wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung gefördert. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.
Änderungen durch die STEP-Verordnung
Gefördert werden können Vorhaben zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungs-ketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
- Biotechnologien.
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.
Grundlage der Förderung ist ein von einem Begutachtungsausschuss positiv bewertetes Konzept/Skizze zum Auf- oder Ausbau einer Forschungsinfrastruktur und/oder von Forschungskapazitäten. Auf Grundlage der eingereichten Skizzen schlägt der Begutachtungsausschuss eine Auswahl von vielversprechenden Konzepten für Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten für das weitere Verfahren vor. Die Bewerbenden, deren Konzepte positiv bewertet wurden, werden zur Antragstellung aufgefordert. Dies impliziert noch keine Förderzusage. Die Bewilligung der Fördervorhaben wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung durchgeführt. Für die Fördermaßnahme sind bis einschließlich 2025 jährliche Einreichungsrunden zu festen Terminen vorgesehen. Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld durch die Innovationsförderagentur NRW und die zuständige Bezirksregierung beraten zu lassen.
- Aufrufstart: 25. November 2024
- Einreichungsfrist: 28. Februar 2025,23:59 Uhr
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Veordnung (EU) 2024/795 (STEP-Verordnung)
Mitteilung der Kommission C/2024/3209 (Leitlinien zur STEP-Verordnung)Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.
Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“, die federführend vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zusammen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (02. Februar bis 30. Juni 2023) wurden insgesamt 36 Skizzen von 88 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab November 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen. Bis dahin bitten wir von Anfragen abzusehen.
Begutachtungsausschuss der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Forschungsinfrastrukturen.NRW
Hr. | Dr. | König | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen |
Fr. | Prof. Dr. | Bessenrodt-Weberpals | Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg |
Hr. | Mager | ArianeGroup GmbH | |
Fr. | Prof. Dr. | Romeis | Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie Halle |
Hr. | Prof. Dr.-Ing. | Dilger | TU Braunschweig, 1. Vorsitzender des Vorstands des Forschungscampus (BMBF) „Open Hybrid LabFactory“, Wolfsburg |
Fr. | Dr. | Fricke | Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen |
Fr. | Caninenberg | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen | |
Fr. | Dr. | Stuart-Hill | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen |
Fr. | Bergschmidt | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen |
Die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen.NRW“, die federführend vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zusammen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der zweiten Einreichungsrunde (01. Februar bis 28. Juni 2024) wurden insgesamt 40 Skizzen von 90 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten voraussichtlich ab Oktober 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen. Bis dahin bitten wir von Anfragen abzusehen.
Begutachtungsausschuss der zweiten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Forschungsinfrastrukturen.NRW
Fr. | Prof. Dr. | Bessenrodt-Weberpals | Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg |
Hr. | Prof. Dr. | Niendorf | Universität Kassel |
Fr. | Dr. | Fricke | Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen |
Hr. | Hettlich | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen | |
Hr. | Mager | ArianeGroup GmbH | |
Fr. | Dr. | Bach | Universität Tübingen |
Fr. | Dr. | Stuart-Hill | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW |
Beratungsformate
Sie interessieren sich für „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Informationsveranstaltungen!
Beratungstermin
Beratungstermine können digital, telefonisch oder vor Ort in Jülich durchgeführt werden. Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage bezüglich eines Beratungstermins folgendes Beratungsdokument. Termine werden nach Eingang der Anfragen vergeben.
Telefonische Sprechstunde
Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an.
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
forschungsinfrastrukturen.in.nrw@fz-juelich.de.
Förderrechtliche Fragen
Bei förderrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen Ihrer zuständigen Bezirksregierung:
Bezirksregierung Köln
Frauke Böger, Tel.: 0221-147-3293, frauke.boeger@bezreg-koeln.nrw.de
Martin Schulz, Tel.: 0221-147-2126, martin.schulz@bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Elisa Breidenbach, Tel.: 0211-475-3688, elisa.breidenbach@brd.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg
Franz-Josef Meschede, Tel.: 02931-82-2745, franz-josef.meschede@bra.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Philipp Esser, Tel.: 0251-411-1211, philipp.esser@brms.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Kerstin Peter, Tel.: 05231-71-3407, kerstin.peter@brdt.nrw.de