Innovationen im Bereich Werkstoffe und Produktion im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW

Periodensystem + zwei Menschen in Warnwesten in einer Produktionshalle an einem Laptop
© Tomasz Zajda – stock.adobe.com; Halfpoint – stock.adobe.com

Auf einen Blick


Wer:

KMU, Große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Entwicklung innovativer Werkstoffe und intelligenter Produktionsprozesse und -verfahren


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Start der nächsten Einreichungsrunde: Juli 2024


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft bei der anstehenden digitalen und nachhaltigen Transformation. Die beiden adressierten Technologiefelder „Werkstoffe“ und „Produktion“ sind industrielle Stärken NRWs und wichtiger Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor.

Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Weiterentwicklungen und Optimierungen im Bereich von Werkstoffen und/oder Produktionstechnik, aber auch gänzlich neue Technologien, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen. Es sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden, da von solchen Verbundvorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial sowie größtmögliche innovative, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekte zu erwarten sind.

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Dr. Christian Nüsser
Schwerpunkt Innovative Werkstoffe
02461 61-1669

Ansgar Bauschulte
Schwerpunkt Intelligente Produktion
02461 61-96840

E-Mail:

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“ am 5. Februar  2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Juli 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

© Tomasz Zajda – stock.adobe.com; Halfpoint – stock.adobe.com

Ergebnisse 1. Einreichungsrunde

In der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“ vom 3. Februar bis zum 4. Mai 2023 wurden von insgesamt 175 Förderinteressierten 47 Bewerbungsskizzen eingereicht.

Wer wird gefördert?

Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftungen sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Unterstützt werden sollen die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen. Umsetzungsbegleitend oder alleinstehend soll somit die Digitalisierung als Innovationstreiber für die eigene Produktion und zur Entwicklung digitalisierungsfähiger Produkte vorangetrieben werden.

Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80 % betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90 %.

Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.

Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

  • Aufrufstart: 03. Februar 2023
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 04. Mai 2023, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 05. Februar 2024, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 31. Oktober 2024, 16:00 Uhr

EFRE/JTF RRL NRW

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

FEI-Richtlinie

 

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW geht den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie den Regelungen  der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der geltenden Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt alsProjektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden.

Die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“, der durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (03. Februar bis 04. Mai 2023) wurden insgesamt 47 Skizzen von 175 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten voraussichtlich ab Oktober 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW

Hr. Prof. Schlund Institut für Managementwissenschaften der Technischen Universität Wien
Hr. Prof. Mayer Fraunhofer‐Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM
Hr. Prof. Griebsch Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Fr. Prof. Merklein Lehrstuhl für Fertigungstechnologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fr. Prof. Ovtcharova Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hr. Dr. Leisching iThera Medical GmbH
Hr.   Schall MAHLE International GmbH
Fr.   Lelonek SmartMembranes GmbH
Hr.   Leidecker Phoenix Contact GmbH & Co. KG
Hr. Prof. Niendorf Institut für Werkstofftechnik der Universität Kassel

Beratungsformate

 Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
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IN.NRW-Einreichportal

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“ am 5. Februar  2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Juli 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.