Innovationen im Bereich Mobilität und Logistik im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW

Netz aus Faden und Stecknadeln
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Auf einen Blick


Wer:

KMU, Große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

klimafreundliche, innovative Mobilitäts- und Logistikansätze für Schienen-, Straßen-, Wasser- oder Flugverkehr


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Projektskizzen können bis zum 30. April 2024, 16:00 Uhr eingereicht werden


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Mobilität und Logistik sind entscheidende Voraussetzungen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in NRW. Die Chancen strategischer Spezialisierung für eine intelligente und vernetzte Mobilität und Logistik sollen im Innovationsfeld genutzt werden. Ziel ist ein sicheres, nachhaltiges, ökonomisch sinnvolles und zuverlässiges Mobilitätssystem für Personen sowie Güter in der Logistik. Dabei sollen auch die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen in Innovationsprozessen eine herausragende Rolle und sind von zentraler Bedeutung für den Standort NRW. Der Wettbewerb adressiert daher vorrangig Vorhaben von und in Kooperation mit KMU.

Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden Themenschwerpunkten ab:

  • Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen
  • Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben

Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Isabell Backes
02461 61-84082

Dr. Sebastian Leendertz
02461 61-84048

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "NeueWege.IN.NRW“ endet am 30. April 2024 um 16:00 Uhr.

Alle Unterlagen

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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Ergebnisse 1. Einreichungsrunde

In der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "NeueWege.IN.NRW"“ vom 6. April bis 5. Juli 2023 wurden insgesamt 14 Skizzenbewerbungen von 46 Förderinteressierten eingereicht.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.

Handelt es sich bei dem Vorhaben um industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Innerhalb der vier Themenschwerpunkte des Innovationswettbewerbs NeueWege.IN.NRW werden die zentralen Herausforderungen an Mobilität und Logistik in Nordrhein-Westfalen fokussiert. Gefördert werden die Erforschung, Entwicklung sowie die experimentelle und modellhafte Erprobung neuer, vernetzter multi- und intermodaler Mobilitäts- und Logistiklösungen für Personen und Güter; modellhafte Erprobung automatisierter und vernetzter Mobilität, einschließlich der Entwicklung und Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen; technologische und organisatorische Innovationen im Bereich der Digitalisierung, die die Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten für intelligente Anwendungen ermöglichen sowie die Erprobung neuer Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme zur Etablierung nutzerbasierter Mobilitäts- und Logistiklösungen.

Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach weiteren Schritten in marktgerechte Produkte zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.

Die Antragstellung im Rahmen des Innovationswettbewerbs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.

Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

  • Aufrufstart: Donnerstag, 06. April 2023
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 05. Juli 2023, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 30. April 2024, 16:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 23. Januar 2025, 16:00 Uhr

 
Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Die erste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“, der durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (06. April bis 05. Juli 2023) wurden insgesamt 14 Skizzen von 46 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Oktober 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Begutachtungsausschuss der ersten Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs NeueWege.IN.NRW

Hr. Prof. Dr. Blees Hochschule RheinMain
Hr. Dip.-Ing. Glöckl TU München
Hr.   Hölzle TMG Consultants GmbH
Hr. Prof. Seeck Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Hr. Prof. Dr. Wollenweber Technische Hochschule Wildau
Fr.   Würmser Logistics Hall of Fame

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
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Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: .

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 Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs "NeueWege.IN.NRW“ endet am 30. April 2024 um 16:00 Uhr.

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