Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Grüne Gründungen.NRW

Mehrteilige, grüne Collage mit einem Windrad, einem Wasserkraftwerk und Solar-Panelen sowie dem Schriftzug Startup im Zentrum
©DedMityay, Thongsu, Patrick Daxenbichler, jotily – stock.adobe.com

Auf einen Blick


Wer:

KKU, Gründerinnen und Gründer, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Förderung von grünen Gründungen und Start-ups, die umweltorientierte Potenziale adressieren und die Attraktivität des Standortes NRW steigern


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Die aktuelle Einreichungsrunde endet am 30.09.2026, 14:00 Uhr


Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potenziale von Grünen Gründungen (Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.

Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft gefördert, sofern es sich um STEP-konforme Technologien handelt. Antragsberechtigt sind Grüne Gründungen. Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partner zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren. Mit dem Förderprogramm Grüne Gründungen.NRW sollen in Gründung befindliche oder neu gegründete Unternehmen gezielt befähigt werden, eigene Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in den folgenden acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft weiterzuentwickeln, branchenweite Trends maßgeschneidert aufzugreifen sowie den Wissens- und Technologietransfer von der angewandten Forschung bis zum Prototyp voranzutreiben:

  1. Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung

  2. Energieeffizienz und Energieeinsparung

  3. Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft

  4. Umweltfreundliche Mobilität

  5. Wasserwirtschaft

  6. Minderungs- und Schutztechnologien

  7. Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft

  8. Umweltfreundliche Landwirtschaft

Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die einen Beitrag zur Entwicklung, Herstellung oder Skalierung kritischer Technologien im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/795 oder zur Sicherung und Stärkung entsprechender Wertschöpfungsketten leisten. Die Förderung zielt auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien im STEP-Sektor „Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien“.

Um Innovationsaktivitäten Grüner Gründungen zu stärken, wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Dies ist essenziell, um technische oder prozessbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Darüber hinaus können Prototypen den Nachweis erbringen, dass eine technische Idee umsetzbar ist. Auf der Basis entwickelter Prototypen können zudem reale Tests im Feldversuch durchgeführt werden, sodass der Marktwert besser eingeschätzt werden kann. Auf diese Weise können sich potenzielle Investorinnen und Investoren ein konkreteres Bild von Nutzung, Wirkungsweise, Risiko und Umsatzerwartungen machen.

Unter Prototypen wird eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion verstanden. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototyps, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Die Markterschließung bzw. Kosten, die für Kundengewinnung entstehen, sind nicht förderfähig.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss.

Die Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter „Über uns“.

Kontakt

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

Dr. Meike Henseleit
02461 61-84089

Dr. Martin Appuhn
02461 61-84047

Aynur Evler
02461 61-84078

 

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ endet am 30.09.2026 um 14:00 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.

Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter .

Zum Portal

Ergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der bisherigen Einreichungsrunden.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen sowie Unternehmen in Gründung,

  • deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung (ca. sechs Monate nach Ende der Einreichungsfrist) höchstens fünf Jahre zurückliegt,
  • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
  • die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
  • die nicht börsennotiert sind und
  • die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.

Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihre Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partner zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.


Was wird gefördert?

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototyps, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Dabei sind neben investiven Kosten, Reise-, Personal- und Fremddienstleistungskosten (z. B. begleitende Beratungsleistungen) unter anderem auch die Anmietung von Innovationslaboren förderfähig.

Zu den kritischen Technologien im Sinne der STEP-Verordnung zählen insbesondere

  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien: saubere und ressourceneffiziente Technologien im Sinne der NNIV.
  • Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe
  • Wasserkrafttechnologien
  • Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien; Wärmenetztechnologien; sonstige energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien
  • Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
  • Biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen
  • Transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung
  • Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂
  • Windantriebstechnologien; Elektroantriebstechnologien
  • Photovoltaische Solartechnologien; thermoelektrische Solartechnologien; thermische Solartechnologien; sonstige Solartechnologien
  • Technologien für Onshore-Windkraft; Technologien für erneuerbare Offshore-Energie
  • Batterietechnologien; Energiespeichertechnologien
  • Wärmepumpentechnologien; Technologien für geothermische Energie
  • Elektrolyseure; Wasserstoff-Brennstoffzellen; sonstige Wasserstofftechnologien
  • Technologien für nachhaltiges Biogas und nachhaltiges Biomethan
  • Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung
  • Stromnetztechnologien; elektrische Ladetechnologien für den Verkehr; Technologien zur Digitalisierung des Netzes; sonstige Stromnetztechnologien
  • Technologien der Kreislaufwirtschaft
  • Fortschrittliche Materialien sowie Fertigungs- und Recyclingtechnologien

Explizit sind hier auch Vorhaben adressiert, die Teilbereiche oder Komponenten kritischer Technologien weiterentwickeln. Damit eine Technologie als kritisch und damit förderwürdig eingestuft werden kann, muss sie entweder für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/795) oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung der strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten (Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/795).

Eine umfassendere tabellarische Darstellung der möglichen Technologiebereiche ist dem Dokument „Leitlinien zu einigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/795 zur Einrichtung der Plattform ‚Strategische Technologien für Europa‘ (STEP)“ zu entnehmen.

Mit den konkreten Vorhaben soll ein Beitrag zum Umweltschutz (Boden, Wasser, Luft), zur Schonung von Ressourcen oder zur Biodiversität im Sinne der Umweltwirtschaft geleistet werden.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und von der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Sie muss mindestens 25.000 € pro Teilnahmeberechtigten betragen. Die Gesamtförderung ist eine Beihilfe für die Grüne Gründung im Sinne von Artikel 22 AGVO.

Die Gesamtförderung für das Vorhaben beträgt maximal 450.000 €. Der Höchstbetrag mindert sich um andere Anlaufbeihilfen nach Artikel 22 AGVO, die die Grüne Gründung erhalten hat. Die Fördersätze betragen maximal 90 % für Grüne Gründungen (Kleinstunternehmen 90 % und Kleinunternehmen 80 %, UWRL 2.13) und 90 % (UWRL 2.13) für mitantragstellende Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Beratungsdienstleistungen sind nur dann förderfähig, wenn es sich nicht um Dienstleistungen handelt, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Die Förderung zielt darüber hinaus auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 (STEP-Verordnung).

Die Antragstellung im Rahmen des Förderaufrufs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht geprüft und bewertet.

Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

  • Aufrufstart: 30. März 2023
  • Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 29. Juni 2023
  • Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 28. September 2023
  • Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 29. Februar 2024
  • Einreichungsfrist 4. Einreichungsrunde: 26. Februar 2025, 23:59 Uhr
  • Einreichungsfrist 5. Einreichungsrunde: 30. September 2025, 23:59 Uhr
  • Einreichungsfrist 6. Einreichungsrunde: 31. März 2026, 14:00 Uhr
  • Einreichungsfrist 7. Einreichungsrunde: 30. September 2026, 14:00 Uhr

EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)

Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 28. November 2025

Landeshaushaltsordnung NRW (§§23 und 44)

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

Verordnung (EU) Nr. 2024/795 (STEP)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)


Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (30. März bis 29. Juni 2023) wurden insgesamt 50 Skizzen von 63 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Oktober 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der ersten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW

Fr. Prof. Dr. Bröring Ruhr Universität Bochum
Hr. Prof. Gätjens Ecosign Akademie für Gestaltung
Hr.   Gruber Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Hr.   Hagemann Bayern Innovativ GmbH
Hr. Prof. Dr. Hansjürgens Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ)
Hr. Prof. Dr. Holzhauer Westfälische Hochschule
Hr. Dr. Kowalski Innovationszentrum Niedersachsen GmbH
Fr.   Lange jumpp – Frauenbetriebe e. V.
Hr. Dr. Neumann Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH
Hr. Prof. Dr. Schlößer Verein Deutscher Ingenieure LV Nordrhein-Westfalen; Schwank Gruppe

Die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (30. Juni bis 28. September 2023) wurden insgesamt 36 Skizzen von 43 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Februar 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der zweiten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung der zweiten  Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW

Hr. Prof. Dr. Holzhauer Westfälische Hochschule
Hr. Dr. Neumann Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH
Hr. Dr. Kowalski Innovationszentrum Niedersachsen GmbH
Fr.   Lange jumpp – Frauenbetriebe e. V.
Hr. Prof. Dr. Schlößer Schwank GmbH; Hochschule Niederrhein
Fr. Dr. Günther pro Ruhrgebiet e.V.
Fr. Dr. Bröring Ruhr-Universität Bochum
Hr. Prof. Gätjens Ecosign Akademie für Gestaltung

Die dritte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der dritten Einreichungsrunde (29. September 2023 bis 29. Februar 2024) wurden insgesamt 78 Skizzen von 101 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten Ende Juni 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der dritten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung der dritten  Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW

Hr. Prof. Dr. Holzhauer Westfälische Hochschule
Hr. Dr. Neumann Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH
Hr. Dr. Kowalski Innovationszentrum Niedersachsen GmbH
Fr.   Lange jumpp – Frauenbetriebe e. V.
Hr. Prof. Dr. Schlößer VDI Landesverband NRW
Fr. Dr. Günther pro Ruhrgebiet e.V.
Hr. Prof. Gätjens Ecosign Akademie für Gestaltung
Hr.   Hagemann Bayern Innovativ
Hr. Prof. Dr. Hansjürgens Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ

Die vierte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der vierten Einreichungsrunde (13.11.2024 - 26.02.2025) wurden insgesamt 68 Skizzen von 81 Förderinteressierten eingereicht. Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der vierten Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung der vierten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW

Hr. Prof. Dr. Holzhauer Westfälische Hochschule
Fr. Prof. Dr. Bröring Ruhr Universität Bochum
Hr. Dr. Neumann Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH
Hr. Prof. Dr. Schlößer VDI Landesverband NRW
Fr. Dr. Günther pro Ruhrgebiet e.V.
Hr. Prof. Gätjens Akademie für Gestaltung Köln
Hr.   Hagemann Bayern Innovativ GmbH
Hr.  Prof. Dr.  Hansjürgens Helmholtz-Zentrum für Umweltforscung  - UFZ
Hr.   Gruber Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Hr.  Prof. Dr. Wilkening Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Hr.   Krudewig PHAEN AgTech Transformation Experts

 

Die fünfte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich abgeschlossen worden. Im Zeitraum vom 07.07. bis 30.09.2025 wurden insgesamt 94 Skizzen von 114 Förderinteressierten eingereicht. Die eingegangenen Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Bewertung vorgelegt.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der fünften Einreichungsrunde finden Sie hier.

Gutachterzusammensetzung der fünften Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“

Fr. Prof. Dr. de Groote Universität Wuppertal
Hr. Prof. Dr. Faber enactus Germany e. V. 
Hr. Dr. Neumann Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH
Hr. Prof. Dr. Schlößer VDI Landesverband NRW
Fr. Dr. Günther pro Ruhrgebiet e.V.
Hr. Prof. Gätjens Akademie für Gestaltung Köln
Hr.   Hagemann Bayern Innovativ GmbH
Hr.  Prof. Dr.  Hansjürgens Helmholtz-Zentrum für Umweltforscung  - UFZ
Hr. Prof. Dr. Holzhauer Westfälisch Hochschule 
Hr.  Prof. Dr. Wilkening Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Hr.   Krudewig PHAEN AgTech Transformation Experts
Hr.  Dr.  Kowalski Future Forest Initiative
Hr. Prof. Dr. Tippkötter Fachhochschule Aachen
Hr.    Weiss eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

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Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 

Informationsveranstaltungen

30.07.2026 GrüneGründungen.NRW

Infoveranstaltung
Grüne Gründungen.NRW

digital

30.07.2026 10:00 - 12:00 Uhr

Am Donnerstag, 30.07.2026, findet um 10:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ statt.

mehr

25.08.2026 GrüneGründungen.NRW

Infoveranstaltung
Grüne Gründungen.NRW

digital

25.08.2026 09:00 - 11:00 Uhr

Am Dienstag, 25.08.2026, findet um 09:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ statt.

mehr

16.09.2026 GrüneGründungen.NRW

Infoveranstaltung
Grüne Gründungen.NRW

digital

16.09.2026 14:00 - 16:00 Uhr

Am Mittwoch, 16.09.2026, findet um 14:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Einreichung von Förderanträgen in der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ statt.

mehr

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Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ endet am 30.09.2026 um 14:00 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.

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